Harmoni am 25.08.2008 um 11:50 Uhr
Wenn jemand ein Haus kauft, welches auf einem Erbpchtgrundstück seht. Wie wird dann die Grunderwerbsteuer errechnet ?
Im Normalfall wird vom normalen Verkehrswert gerechnet. Das heisst, dass der zu erzielende Kaufpreis zu 7/10 angerechnet wird. Daraus errechnet sich dann die Grunderwerbssteuer
Ich dachte immer, da bei Erbpacht kein Grund erworben sondern gepachtet wird kann auch keine Grunderwerbssteuer anfallen, oder liege ich da falsch???