Wenn man während seiner Berufstätigkeit in der Krankenvesicherung gesetzlich pflichtversichert war und während des Bezugs von ALG I auch, wie bemisst sich dann die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags in der Zeit, in der man vor ALG II sein Vermögen aufbrauchen muss?
Gibt es einen Tarif für alle oder richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach der Höhe des Vermögens oder wie sonst?
Wenn Du kein Einkommen hast, zahlst du den Mindestbeitrag deiner Krankenkasse. Der liegt bei ca. 140,-- Eur im Monat. Dein Vermögen interessiert hierbei nicht, allein Dein Einkommen. Und wenn du keins hast, zahlst du eben den Mindestbeitrag. Ich habe zur Zeit nämlich das selbe Problem und finde den KK-Beitrag ziemlich heftig. Aber da kommt man nicht drum rum, es sei denn, du versicherst dich gar nicht...
Danke, die Info hilft mir weiter!
15,5 % wovon? Man hat ja kein Einkommen in dieser Zeit!
die Hälfte dein Arbeitgeber
die andere Hälfte du
vom Bruttoeinkommen
er/sie hat doch kein Einkommen.....
würde sowieso nicht stimmen, da ab 1.7.2009 = 14,9%