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Wie berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag, wenn man vor ALG II sein Vermögen aufbraucht?

gefragt von Espresso am 07.07.2009 um 16:19 Uhr

Wenn man während seiner Berufstätigkeit in der Krankenvesicherung gesetzlich pflichtversichert war und während des Bezugs von ALG I auch, wie bemisst sich dann die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags in der Zeit, in der man vor ALG II sein Vermögen aufbrauchen muss?

Gibt es einen Tarif für alle oder richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach der Höhe des Vermögens oder wie sonst?


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supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 7. Juli 2009 16:20
1x
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ist überall gleich

15,5 %

Kommentar von Espresso am 7. Juli 2009 16:22

15,5 % wovon? Man hat ja kein Einkommen in dieser Zeit!

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 7. Juli 2009 16:38

die Hälfte dein Arbeitgeber

die andere Hälfte du

vom Bruttoeinkommen

Kommentar von Simple_avatar2smallninak am 7. Juli 2009 16:39

er/sie hat doch kein Einkommen.....

Kommentar von Wolko am 7. Juli 2009 21:24

würde sowieso nicht stimmen, da ab 1.7.2009 = 14,9%


ninak
beantwortet von ninak am 7. Juli 2009 16:29
1x
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Wenn Du kein Einkommen hast, zahlst du den Mindestbeitrag deiner Krankenkasse. Der liegt bei ca. 140,-- Eur im Monat. Dein Vermögen interessiert hierbei nicht, allein Dein Einkommen. Und wenn du keins hast, zahlst du eben den Mindestbeitrag. Ich habe zur Zeit nämlich das selbe Problem und finde den KK-Beitrag ziemlich heftig. Aber da kommt man nicht drum rum, es sei denn, du versicherst dich gar nicht...

Kommentar von Espresso am 7. Juli 2009 16:44

Danke, die Info hilft mir weiter!



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