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Wie berechnet sich der Individuelle Steuersatz?

gefragt von tuttimaus am 12.03.2009 um 10:38 Uhr

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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 12. März 2009 18:45
3x
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Du mußt zunächst Deine diversen Einkunftsarten brutto ermitteln und die zugehörigen Werbungskosten davon abziehen. Anschließend sind von der vorermittelten Summe die Sonderausgaben abzuziehen und Du hast (grob gesagt) das zu versteuernde Einkommen bestimmt.

Diesen Wert gibst Du bei dem folgenden Link anstelle der € 15.000 ein und dann werden Deine beiden "individuellen Steuersätze" ermittelt und zwar der Durchschnitts- und der Grenzsteuersatz:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?ineinkommen=15000&inverheiratet=0&in_jahr=2007&berechnen=Berechnen

Für alle Fragestellungen bei einem Nettogehalt ab ca. 8.000/Jahr , wie z.B. mehr oder weniger Gehalt, (bis 2008) Kapitaleinkünfte, spielt meistens nur der Grenzsteuersatz eine Rolle. Du kannst den steuerlichen Effekt einer Gehaltserhöhung schnell ausprobieren.

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anonym
beantwortet von Auskunft am 12. März 2009 10:50
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Ich glaube, da spielen so viele Faktoren eine Rolle, dass es keine pauschale Formel gibt.

Ruf bei Deinem Finanzamt an und frage dort nach der Höhe Deines Steuersatzes nach.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. März 2009 10:56
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Bruttoeinnahmen minus das was an steuerlich relevanten Abzügen kommt = das zu versteurnde Einkommen und daraus ermittlich sich der Druchschnittssteuersatz


anonym
beantwortet von Malte1987 am 13. März 2009 17:59
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Die Bemessungsbrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.

  1. zvE bis 7.664€ (Grundfreibetrag: 0€
  2. 7.665 - 12.739: (883,74y+1.500)y
  3. 12.740 - 52.151€: (228,74z+2.397)z+989
  4. 52.152 - 250.000€: 0,42*x-7.914
  5. ab 250.001€: 0,45*x-15.414

"y" ist ein Zehntausendstel des 7.664€ übersteigenden Teils des auf einen vollen Eurobetrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. "z" ist ein Zehntausendstel des 12.739€ übersteigenden Teils des auf einen vollen Eurobetrag abgerundenten zu verteuernden Einkommens. "x" ist das auf einen vollen Eurobetrag abgerundete zu verteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Eurobetrag abzurunden

Bei Ehegatten die zusammenveranlagt werden beträgt die tarifliche Einkommensteuer das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die hälfte ihres gemeinsam zu verteuernden Einkommens ergibt.


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