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Wie berechnet man Kostgeld?

gefragt von Krume123Krume123 am 07.06.2008 um 14:02 Uhr

Folgendes: meine Stieftochter (19) bekommt von ihrer Mutter Unterhalt gezahlt. 325 Euro. Sie ist gerade durch das Abi geflogen und bemüht sich nicht um eine Lehrstelle. Sitzt den ganzen Tag vor dem PC und geht über Nacht weg. Sie macht gar nichts im Haushalt. Daher finde ich es nicht angemessen, dass sie diese 300 Euro "einfach so" hat. Schließlich sucht sie sich so nie eine Arbeit. Ist ja genug Geld da. Nun möchte ich ihr anteilig Miete, Strom, Wasser, Essen etc. anrechnen, damit sie merkt, dass das Geld nicht auf den Bäumen wächst. Aber wie berechnet man das? Nein, ich bin nicht die böse Stiefmutter, ich möchte nur nicht ihre Faulheit unterstützen.


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Reply


anonym
beantwortet von jotde01 am 7. Juni 2008 14:07
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das finde ich richtig so, dass das Töchterchen sieht, dass Geld nicht so vom Himmel fällt, sondern dass man/frau in dem Alter auch etwas dafür tun muß. Ich kenne zwar keine Berechungsgrundlagen für Kostgeld, aber ich würde einen Pauschalbetrag verlangen, der ihr "ein wenig weh tut". In diesem Fall hätte ich es mal bei ca 150 Euro gesehen. Und ein wenig Arbeit im Haus kann auch nicht schaden, wenn sie schon zu Hause hockt.


fragile196
beantwortet von fragile196 am 7. Juni 2008 14:09
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Was sagt denn der Vater dazu?

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 7. Juni 2008 14:12

So sieht es aus! Es ist nicht die Pflicht der Stiefmutter, sondern liegt in seiner Verantwortung, was aus dem Mädchen wird. Legst du dich mit ihr an, ist er fein raus.

Kommentar von Simple_avatar4smallKrume123 am 7. Juni 2008 14:14

Er sieht das auch so. Und es ist die Idee von uns beiden. Ich suche jetzt nur nach einem Weg zur Berechnung.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 7. Juni 2008 14:06
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Ich kann dir leider keine Rat geben, aber ich möchte dir sagen, dass deine Idee richtig gut ist!

Kommentar von Simple_avatar4smallKrume123 am 7. Juni 2008 14:07

Danke! Ich hoffe sie versteht es.


anonym
beantwortet von india9 am 12. Juni 2008 18:12
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Hallo, so genau "berechnen" wie auf einem Amt geht nicht - es kommt ja immer drauf an, was mitzählt und es klingt ja so, dass du deine Tochter erstmal überhaupt überzeugen musst, was abzugeben. Also du kannst auflisten Miete (oder Abzahlung), Lebensmittel, die du etwa pro Person monatlich brauchst, Kleiderkäufe benennen, Sonstiges wie Pflegeartikel, Fahrgeld,...und was Wasser, Strom ,Müll usw monatlich kosten -- wird ja auch pro Person berechnet!!! Dann würde ich sagen, "soviel kannst du natürlich nicht bezahlen, als wenn du alleine wohnen würdest, aber einen kleinen Teil solltest du beitragen (wie alle andren Familienmitglieder auch)". Ihr "spart" euch zumindest auch das Taschengeld an sie, und muss sie Kleider oder irgendwas selber bezahlen? Ihr könnt auch sagen, ihr legt es auf ein Sparbuch, falls sie mal zB ein Auto braucht zur Arbeit oder Ausbildungskosten u.ä. Von meinem Sohn habe ich 100 Euro während der Lehre verlangt (netto ca 400 hat er bekommen), und Kleidung zahlte er selber (da ich vorher 150 Euro vorschlug). Er sagte, andere Lehrlinge müssen von o - 100 Euro abgeben.Während der Schulzeit habe ich nichts verlangt. (kein Einkommen). Ein Vorschlag für deine Tochter wären 50-100 Euro monatlich, und/oder ein Teil auf Ihr Sparbuch. "Unterhalt" gehört ja in den Haushalt; so wie Kindergeld auch, solange die kids zu Hause wohnen!!


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 7. Juni 2008 14:04
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Ich glaube da hast du wenig Chancen. Red doch mal mit ihr. Oder hast du das schon und sie schaltet auf stur? Und wenn du sie ihren Kram alles allein machen läßt (Essen kochen, Wäsche waschen usw.)? Vielleicht merkt sie dann, daß alles gar nicht so einfach ist. Mit der Berechnung weiß ich nicht, vielleicht anteilig die qm ihres Zimmers oder so?




Kommentar von Simple_avatar4smallKrume123 am 7. Juni 2008 14:06

Ich habe schon mit ihr geredet. Bringt nichts. Aber danke.


anonym
beantwortet von maganz am 12. August 2008 16:37
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Die Frage führt schnurgerade zum Thema Unterhalt. Man musst zunächst davon ausgehen, dass Unterhaltszahlung eine gesetzliche Verpflichtung aller Eltern ist und kein Geschenk. In welcher Form und wie hoch dieser Unterhalt auszusehen hat, weiß ich nicht, aber dass Deine Stieftocher "einfach so" etwas hat, ist grundsätzlich angemessen und vorgesehen. Die Art der Unterhaltsverpflichtung hängt natürlich auch davon ab, ob die Stieftochter Arbeit hat. Möglicherweise ist vorgesehen, dass ab Großjährigkeit anteilige Haushaltskosten vom Taschengeld abgezogen werden können. Schau mal unter dem Suchbegriff "Unterhalt".

Hat sie bisher Taschengeld bekommen, um den Umgang mit Geld und die Mechanismen von Einnehmen und Ausgeben zu lernen? Wie man "Kostgeld" in diesem Fall berechnet, ist eigentlich nebensächlich, wenn es nur um eine Änderung der Einstellung zu Geld geht. Es reicht, wenn Du Deiner Stieftochter eine plausible Berechnungsmethode präsentierst, sodass sie sieht, dass Du keine Phantasiezahlen aus dem Ärmel schüttelst. Die Belege würde ich natürlich auch vorzeigen, um das zu unterstreichen.

Die andere Frage ist idie Mitarbeit im Haushalt. Hast Du ihr konkret mitgeteilt, welche Arbeiten im Haushalt Du von Ihr erwartest?

Ich fürchte, Mitarbeit und Solidarität lässt sich nicht durch Geldforderungen erzwingen, sondern eher durch sozialen Druck. Wenn sie von Euch etwas will, könntet Ihr einen "Deal" mit ihr machen, in der Form, dass sie dafür eine bestimmte Sache machen soll.


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