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Wie berechnet man den Restwert einer Küche?

gefragt von windlichtlein am 12.09.2007 um 21:52 Uhr

Die Küche darf bei Auszug bleiben und der Vermieter übernimmt den restwert. Wie berechnet man den? Die Küche ist jetzt 4 JAhre alt, aht mal 6000€ gekostet und hat lauter Siemens - Geräte drin. Was kann amn noch verlangen?

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Geld x 22.455 Küche x 4.944 Wohnung x 4.596 Umzug x 1.542 Vermieter x 1.324 Mieter x 721 Ablöse x 20

ManiS
beantwortet von ManiS am 12. September 2007 22:12
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Kannst du die Küche mitnehmen und in der neuen Wohnung aufbauen?

Wenn nicht, und der Vermieter weiss das, dann hast du schlechte Karten. Im schlimmsten Fall musst du das Ding inserieren, geschenkt gegen Selbtabholung, für gebrauchtes Mobiliar kriegt man fast nichts.

Ich würde pokern und mit 3000 € anfangen, ein Gegengebot kommt schnell, schliesslich wird mit Einbauküche auch die Miete für den Nachmieter höher, der Wohnungsbesitzer profitiert also damit, sag das als Argument.

Dein Vermieter scheint i.O. zu sein, aber mehr als 1500 € würde ich selber nicht bieten fuer die Küche, trotz Siemens Geraeten.

Nur meine Meinung, ich wuensch dir, das du mehr bekommst!

Gruss


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 12. September 2007 21:58
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Habe mal auf dieser Site zu einer änlichen frage(kann sie leider nicht wiederfinden) gelesen das 10% pro Jahr runtergerechnet werden wenn sie in einem guten Zustand ist.

Kommentar von Regenmacher am 13. September 2007 09:24

10% sind okay für eine Küche, deren Abschreibung demnach 10 Jahre beträgt.



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