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Wie berechnet man Arbeitslosengeld und Hartz 4 gleichzeitig?

gefragt von Live81 am 29.10.2009 um 1:50 Uhr

Im Moment arbeite ich halbtags und bekomme durch den niedrigen Lohn nebenbei noch Hartz 4. Anfang nächstes Jahres werde ich arbeitslos und bekomme dann Arbeitslosengeld und weiterhin Hartz 4. Kann mir jemand sagen, wie dann Hartz 4 berechnet wird? Wird dann das Arbeitslosengeld einfach als Einkommen wie bisher mein Lohn gerechnet - also mit den entsprechenden Freibeträgen? Oder wird das Arbeitslosengeld nur bis zum Mindesteinkommen (also ca. 350 € + Miete etc.) aufgestockt? Es gibt jede Menge Seiten auf denen man das eine oder das andere berechnen kann, aber ich finde keinen Rechner der mit beides zusammen berechnet. Danke im Vorraus!


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Marco7Stgt
beantwortet von Marco7Stgt am 29. Oktober 2009 01:59
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Bin lange in der selben Lage gewesen. Ist ganz einfach und leider bedauerlich: ==> Das Arbeitslosengeld wird nur bis zum Mindesteinkommen (also ca. 350 € + Miete etc.) aufgestockt!!

Kommentar von Live81 am 29. Oktober 2009 02:05

ist nicht war, oder?! wieso hab ich überhaupt die ganzen jahre arbeitslosenversicherung gezahlt wenn ich dann praktisch kein arbeitslosengeld bekomme wenn ichs bräuchte

Kommentar von 7e584b02407641e93c46b39af40e872asmallMarco7Stgt am 29. Oktober 2009 02:11

Ich seh das auch so! Aber Du kannst deinen Frust da nur an unsere Politik adressieren. Hatte auch nur Hartz4 und habe mal berechnet, dass ich schon gut 300000 € an Steuern und Sozialabgaben in meinem Leben gezahlt habe. Bei Selbständigen is es noch blöder, die bekommen gleich Hartz4.


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romeo27
beantwortet von romeo27 am 29. Oktober 2009 01:52
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du bekommst hartz4 und sonst nichts !

Kommentar von Live81 am 29. Oktober 2009 01:55

ich bekomme beides gleichzeitig. So die Aussage von beiden Ämtern + schriftliche Zusagen.

Kommentar von Okolavia am 29. Oktober 2009 02:17

Dann stimmt da aber, meiner meinung, was nicht.

Eigentlich gibt es nur eins! Nicht das du da mal ne fette rückzahlung bekommst die du tätigen musst

Kommentar von Live81 am 29. Oktober 2009 02:25

überprüf doch einfach mal deine quellen. ich hab beide bescheide schon bekommen. ausserdem kannste das auf X seiten hier und auch auf den offiziellen seiten der ämter nachlesen, dass das gar nicht so unüblich ist.


chibimari
beantwortet von chibimari am 29. Oktober 2009 07:48
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Meiner Meinung nach läuft das so: im nächsten Jahr bekommst zu 65 % (ist das der satz zur zeit?) Arbeitslosengeld. Alles was dir dann fehlt, bekommst du an Harz IV der Satz eines Erwachsenen liegt bei 365 € plus Miete.


anonym
beantwortet von MikeLinde am 30. Oktober 2009 12:17
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Wenn das ALG 1 unter 365 EUR liegt bekommen Sie es von Harz aufgestockt. Hier zur Arbeitslosengeldrechner - Berechnung Arbeitslosengeld 1: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...


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