Wer weiß bitte, wie das Finanzamt den Veräußerungsgewinn beim Verkauf von nicht selbst genutzten Wohn-Immobilien innerhalb der 10-Jahres-Frist nach Erwerb oder Erstellung berechnet?
Lautet die Berechnung: Kaufkosten + Sanierungskosten - Verkaufserlös = zu versteuernder Veräußerungsgewinn oder
lautet sie: Verkaufserlös - Buchwert der Immobilie = zu versteuernder Veräußerungsgewinn oder
wird der Veräußerungsgewinn ganz anders berechnet?
Vielen lieben Dank für die Beantwortung!
Verkaufspreis - Verkaufsnebenkosten - Anschaffungskosten + AfA
ergibt sich aus § 23 Abs. 3 ESTG

Das Erstere trifft zu
Danke, Wolfi0410, für Deine Antwort. Allerdings ist es wohl doch nicht "das Erstere", da koenigstiger 25 Recht hat.
Hallo koenigstiger25! Danke für Deine schnelle Antwort. Ich habe dazu noch eine Frage: Du schreibst "+ Afa", bedeutet das, dass die komplette Afa bei einem Verkauf versteuert werden muss, z. B. bei 5 Jahre Nutzung à 2 % Afa = 10 % zu versteuernde Afa?
Im Voraus schon einmal lieben Dank für eine Antwort!