gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie berechnet das Finanzamt den Veräußerungsgewinn von Wohn-Immobilien innerhalb von 10 Jahren?

gefragt von Bogenschnuff am 08.08.2008 um 17:10 Uhr

Wer weiß bitte, wie das Finanzamt den Veräußerungsgewinn beim Verkauf von nicht selbst genutzten Wohn-Immobilien innerhalb der 10-Jahres-Frist nach Erwerb oder Erstellung berechnet?

Lautet die Berechnung: Kaufkosten + Sanierungskosten - Verkaufserlös = zu versteuernder Veräußerungsgewinn oder

lautet sie: Verkaufserlös - Buchwert der Immobilie = zu versteuernder Veräußerungsgewinn oder

wird der Veräußerungsgewinn ganz anders berechnet?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Steuern (2876)
Immobilien (953)
Veräußerungsgewinn (4)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 9. August 2008 10:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Verkaufspreis - Verkaufsnebenkosten - Anschaffungskosten + AfA

ergibt sich aus § 23 Abs. 3 ESTG

Kommentar von Bogenschnuff am 11. August 2008 00:36

Hallo koenigstiger25! Danke für Deine schnelle Antwort. Ich habe dazu noch eine Frage: Du schreibst "+ Afa", bedeutet das, dass die komplette Afa bei einem Verkauf versteuert werden muss, z. B. bei 5 Jahre Nutzung à 2 % Afa = 10 % zu versteuernde Afa?

Im Voraus schon einmal lieben Dank für eine Antwort!


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 8. August 2008 18:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Erstere trifft zu

Kommentar von Bogenschnuff am 11. August 2008 00:31

Danke, Wolfi0410, für Deine Antwort. Allerdings ist es wohl doch nicht "das Erstere", da koenigstiger 25 Recht hat.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie berechnet das Finanzamt Steuervorauszahlungen?

    Fallstudie: GmbH und Grundstück

    Wann fliegen wir zum Mars? Chart (10 Stimmen)

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.