Problem: Vater gestorben, vor einem Jahr Haus übertragen (Teilschenkung) an Tochter1.Eltern getrennt lebend! Tochter 2 auch da! Gesetzliche Erbfolge! Vermögen des Verstorbenen: Haus, Auto, Bargeld! Mutter will die Teilschenkung rückgängig machen....Geht das?Habe gehört davon würde dann nur der Pflichtteil berechnet????Richtig?Und wie!
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Die Schenkungen gelten i.d.R. bis zu 10 Jahre zurück mit zur Erbmasse dazu. Also sie werden auf die Pflichtteile angerechnet oder müssen ausgezahlt werden. Eine Rückabwicklung der Schenkung ist also nicht nötig. Die gesetzliche Erbfolge ist also klar: 50% Witwe, und 2 Töchter zu 25%. Fraglich bleibt die Bewertung der Sachwerte.

Eine Schenkung wird erst nach 10 Jahren richtig und endgültig rechtskräftig. Stirbt der Schenkende früher werden prozentual die Jahre angerechnet, in diesem Falle also ein Jahr. Der Rest der Schenkung geht in die Erbmasse ein. Dann wird die gesetzliche Erbfolge geprüft. Ehefrau (hier getrennt lebend und noch nicht geschieden) erhält normalerweise 1/2 des Vermögens, die Kinder jeweils 1/4.
D.H. Wurde ein Haus von ca. 100.000 Euro Wert "geschenkt", dann müssen 90.000 Euro in diesem Falle wieder in die Erbmasse fließen. Plus Auto, plus Bargeld und dann die Rechnung 1/2 + 1/4 + 1/4
Bei einem Pflichtteil erhält man lediglich die Hälfte des einem eigentlich zustehenden Erbteils.
Geschenkt ist geschenkt, wiedergehol'n ist gestohl'n sagt ein altes Sprichwort, was immer noch gilt. Die Schenkung erfolgte zu Lebzeiten und ist damit abgeschlossen. Wenn es kein Testament gibt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge mit Ansprüchen wie du sie hier findest: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Indy72 am 27. Februar 2008 09:37 Schenkungen als Abschlag auf die Erbschaft gehören stets mit zur Erbmasse... bis zu 10 Jahre zurück!
Edgar Niklaus am 27. Februar 2008 15:43 Richtig Indy72
Die Pflichtteilregeng käme zum Zuge, wenn ein gesetzlciher Erbe nicht bedacht worden wäre. Der Pflichtteil wäre dann der halbe gesetzliche Erbteil.