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Wie bekommt meine Mutter Unterhalt

gefragt von mgroth93 am 19.08.2009 um 9:54 Uhr

Mein Vater zahlt einfach kein Unterhalt seit knapp 6 Jahren ist aber unterhaltspflichtig und total stuhr was kann ich machen an wen außer an ihn kann ich mich wenden (ich sehe ihn auch nicht mehr weil er keine Lust hat sich um mich zu kümmern (mich abzuholn))?

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Unterhalt x 2.076 unterschlagen x 2 Vater zahlt nicht x 2

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auchmama
beantwortet von auchmama am 19. August 2009 09:58
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Deine Mutter soll sich erst einmal ans Jugendamt wenden. Die können sie unterstützen und es ist für Euch kostenlos...LG

Kommentar von mgroth93 am 19. August 2009 10:01

ja das problem is aba das meine Mutter nur einen 1€-Job hat.............. kann es da vlt. probleme geben sie meinte wenn er dann zahlt geh das eh alles an die arge.......

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 19. August 2009 10:03

...auch das kann ihr am Besten das Jugendamt erklären. Deine Mutter braucht Unterstützung und dort bekommt sie welche...alles Gute...LG

Kommentar von mgroth93 am 19. August 2009 10:04

ja danke....... ik werds ihr sagen


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. August 2009 09:55
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Das Nichtzahlen von Unterhalt ist eine Straftat. Schon mal mit einer Strafanzeige versucht, die Zahlungsmoral zu verbessern?

Kommentar von mgroth93 am 19. August 2009 09:57

meine Mutter war scho vor Gericht aber die meinten dortds i ich so wichtig das er ken nterhalt zahlt das bruchtmeine Meine Mutter nicht.......

Kommentar von Saarland60 am 19. August 2009 10:01

Das kann ich jetzt in dieser Form nicht so ganz glauben.

Wenn Deine Mutter unterhaltsberechtigt ist, wird kein deutscher Amtsrichter sagen, dass sie zwar Anspruch auf das Geld hat, aber die Zahlung nicht so wichtig ist und sie ja darauf verzichten kann.

Eine berechtigte Forderung kann man durchsetzen.

Und eine Strafanzeige hat nichts mit einer zivilrechtlichen Forderung zu tun. Das ist sozusagen eine andere juristische Baustelle.


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 19. August 2009 09:55
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Verklagen, was sonst!


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 19. August 2009 09:57
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Dann muß Deine Mutter klagen! Ein ehemaliger Nachbar von uns hatte auch so eine Zahlungsmoral- der hat dann mal 4 Monate gesessen! Was meinste, wie fleißig der hinterher gezahlt hat...


nero070
beantwortet von nero070 am 19. August 2009 22:47
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auchmama hat es schon gesagt, zum JA und die Beistandschaft beantragen. Das JA kümmter nich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.


anonym
beantwortet von flipflop999 am 19. August 2009 10:04
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deine Mutter kann Unterhaltsvorschuss beantragen, ich glaube beim Jugendamt. Sie bekommt dann den Unterhalt vom Amt und das Amt holt es sich von deinem Vater.

Kommentar von mgroth93 am 19. August 2009 10:08

aba soweit ik weiß muss das später in raten zurückgezahlt werden oda?

Kommentar von flipflop999 am 19. August 2009 10:12

ist doch egal, du musst es nicht zahlen, der vater muss es zahlen!!!


Sascher
beantwortet von Sascher am 19. August 2009 09:56
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Wenn der Unterhalt gerichtlich festgelegt ist, hat Deine Mutter wahrscheinlich einen vollstreckbaren Titel. Das heisst, Sie kann Deinen Vater der Zwangsvollstreckung unterwerfen lassen.

Schau auch mal hier:

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Familienrecht/Unterhalt/Unterhalt...


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