pitkiel am 20.10.2008 um 19:15 Uhr
indem man ihn eim gericht beantragt! aber dran denken: gibt es einen widerspruch von seiten des schuldners, wird der titel nicht wirksam, so dass weitere maßnahmen fruchtlos bleiben
Klage bei Gericht einreichen. Bei Beträgen unter 5.000,- Euro kannst du das selbst vor dem Amtsgericht, ansonsten zum Landgericht mit Anwaltszwang.
pitkiel am 21. Oktober 2008 00:17 einen s.g Titel habe ich ja schon aber der Schuldner hält sich an die Ratentilgung nicht b.z.w er hat sie nicht einmal eingehalten!! Der Fall liegt schon mehr als 6 Jahre zurück
Indem man diese Person verklagt und gewinnt?
nein, durch den titel kommt es ja erst zur verhandlung!
Quatsch! Der Titel steht am Ende eines Mahnbescheids/einer Verhandlung und ist ein rechtskräftiges Urteil.
Es geht um Gehälter die noch offen stehen