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Wie bekommt man einen s.g Titel gegen jemanden beim Gericht?

gefragt von pitkielpitkiel am 20.10.2008 um 19:15 Uhr

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KalalaKa636
beantwortet von KalalaKa636 am 20. Oktober 2008 19:16
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Den musst Du erwirken. In welcher Sache denn?

Kommentar von 6919f32fb0308d779095b547efcdbfc5smallpitkiel am 21. Oktober 2008 00:15

Es geht um Gehälter die noch offen stehen


anonym
beantwortet von maggomania am 20. Oktober 2008 19:19
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indem man ihn eim gericht beantragt! aber dran denken: gibt es einen widerspruch von seiten des schuldners, wird der titel nicht wirksam, so dass weitere maßnahmen fruchtlos bleiben


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. Oktober 2008 19:30
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Klage bei Gericht einreichen. Bei Beträgen unter 5.000,- Euro kannst du das selbst vor dem Amtsgericht, ansonsten zum Landgericht mit Anwaltszwang.

Kommentar von 6919f32fb0308d779095b547efcdbfc5smallpitkiel am 21. Oktober 2008 00:17

einen s.g Titel habe ich ja schon aber der Schuldner hält sich an die Ratentilgung nicht b.z.w er hat sie nicht einmal eingehalten!! Der Fall liegt schon mehr als 6 Jahre zurück


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 20. Oktober 2008 19:16
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Indem man diese Person verklagt und gewinnt?

Kommentar von maggomania am 20. Oktober 2008 19:17

nein, durch den titel kommt es ja erst zur verhandlung!

Kommentar von Regenmacher am 20. Oktober 2008 19:29

Quatsch! Der Titel steht am Ende eines Mahnbescheids/einer Verhandlung und ist ein rechtskräftiges Urteil.


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