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Wie bekommt man eine 100km/h Zulassung für einen Anhänger?

gefragt von SurfnFun am 17.08.2007 um 22:21 Uhr

Wie kriegt man die und was kostet sowas?

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Zulassung x 198 Anhänger x 184 Fahrzeuge x 107 Höchstgeschwindigkeit x 20 Betriebserlaubnis x 7 100kmh x 4

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 18. August 2007 10:38
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Hier findest Du alle Details zum Thema:

http://www.tuev-nord.de/20658.asp


schubert
beantwortet von schubert am 17. August 2007 22:40
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Am besten einfach mal beim TÜV anrufen, die können dir da sicher weiterhelfen.


Questor
beantwortet von Questor am 17. August 2007 23:01
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Die Zulassung für 100KmH bekommt nur das komplette Gespann, nie der Anhänger allein. Der Anhänger muß mit Stoßdämpfern ausgestattet sein, dann kannst Du das Gespann beim TÜV vorführen.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 18. August 2007 10:38

@Questor:

Heut gelten Zulassungen nicht mehr für ein Gespann, sondern allein für den Hänger.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 18. August 2007 12:41

Tja alter Grieche, in diesem Fall aber schon! Jedenfalls war es vor einer Woche beim TÜV Nord noch so, ich war nämlich zur Abnahme mit Eintragung dort, mit dem kompletten Gespann ! Wenn Du keine Ahnung hast, dann bringe die anderen Leute hier nicht mit deinen falschen Kommentaren durcheinander.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 18. August 2007 14:06

@Questor:

Hier sagt genau der TÜV-Nord aber etwas anderes:

http://www.tuev-nord.de/20658.asp

(Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen)

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 19. August 2007 22:19

Tja, was soll ich sagen? In meinem Fall war das komplette Gespann erwünscht, ich habe vorab telefonisch gefragt. Also - persönliche Erfahrung, und gerade die soll man doch hier kund tun wenn ich mich recht erinnere.


anonym
beantwortet von hausmann am 17. August 2007 22:24
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Muß der Anhänger dann nicht zwei Achsen haben?

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 18. August 2007 00:11

Nein. Aber Stoßdämpfer sind ein muß .


anonym
beantwortet von topdeluxe am 18. Juni 2009 05:55
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Guten Tag. Sorry - ist zwar schon alles aus 2007 aber manchmal glaube ich, dass ihr hier ALLE blöd seid. So ´ne Kommunikation braucht kein mensch!!!!! hier gelten gesetzliche grundlagen, die man einfach nachlesen kann und dem der sie denn braucht zur verfügung stellen kann. den tüv prüfer, der sich übers gesetz hinweg setzt und das ganze gespann begutachtet und die ALTE gesetzesregelung anwendet, würde ich mir mal vornehmen und das mit dem leiter der prüfstelle besprechen. der der hier behauptet, dass stoßdämpfer pflicht sind, liegt auch falsch. bei einem 750 kg anhänger geht es auch ohne. der berechnungsfaktor ist dann allerdings nur 0,3 , was bedeutet, dass das zugfahrzeug 2,5 t LEERGEWICHT haben muß. wem es nützt... Ich würde mir wünschen, dass jeder Fakten schreibt und nicht irgendwelchen blödsinn, den er nicht belegen kann ...Bla Bla...also Leute...Man kann alles googeln...und das sogar in Gesetzestexten und Fachseiten...


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