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wie bekommt man eigentlich eine waffenbesitzkarte ? Bzw. nach welchen Kriterien wird das ausgewählt?

gefragt von JustChill am 21.10.2009 um 12:56 Uhr

nach welchen kriterien werden besitzer zugelassen ? weil sonst könnte ja praktisch jeder sich ne Waffe besorgen


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anonym
beantwortet von wayne0783 am 21. Oktober 2009 13:01
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Um eine Waffenbesitzkarte (WBK) zu erhalten musst du ein Jahr lang in einem Schützenverein Mitglied sein und aktiv dem Schießsport nachgehen. Eine WBK bekommen auch Sammler von Waffen oder alter Waffen. Auch liegt ein interesse vor, wenn du eine Schusswaffe erbst (von deinem Vater zB). Es gibt verschieden Arten von WBK's. Eine erlaubt den Transport (NICHT DAS FÜHREN!!) von A nach B (grüne WBK). Dann gibt es noch glaube ich eine Rote und eine gelbe WBK. Das eine ist Erben, das andere Sammeln. Aber bei den letzten Farben bin ich mir nicht mehr so sicher. Waffenrecht habe ich lange nicht mehr gehabt.

Kommentar von JustChill am 21. Oktober 2009 13:04

also kann praktisch jemand der kein eintrag im führungszeugnis hat und einfach geduld für das verfahren aufweist ne knarre bekommen ?!

Kommentar von wayne0783 am 21. Oktober 2009 13:05

Sofern er ein berechtigtes Interesse hat. Das besteht nur in einem Schützenverein, wenn man dem Schießsport aktiv nachgeht. Jedoch gibt es auch Sportschützen die nicht mehr aktiv dem Schießsport nachgehen. Die dürfen ihre Waffen natürlich behalten, sofern man sie "Artgerecht" am Besten in einem Waffenschrank einschließt. Und sie müssen Mitglied im Schützenverein bleiben. Menschen mit Vorstrafen, vor allem wegen Gewaltstraftaten, werden definitv keine WBK bekommen, bei anderen Straftaten entscheidet das Amt von Fall zu Fall. Diese Menschen sind charakterlich ungeeignet um eine Waffe zu bekommen und würden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen.

Kommentar von JustChill am 21. Oktober 2009 13:08

okay das wollt ich wissen ^^ ich hab mich mal gefragt bei all den amokläufen und so, wie kann das sein das die so easy ne knarre sich besorgen können (bzw. auch die eltern). Aber wenn man in einem Schießverein ist brauch man och eig. keine private zu hause ( es sei denn man ist sammler)

Kommentar von wayne0783 am 21. Oktober 2009 13:17

Hm, es ist so das in vielen Schützenvereinen keine geeignete Vorrichtung ist um die Waffen wegzuschließen (so wie es auf einer Polizeistation der Fall ist). Der Transport von Schusswaffen darf auch nicht zusammen mit der Munition erfolgen, beides getrennt (Waffe in den Kofferraum, Munition in der Fahrgastzelle). Würdest du die Waffe griffbereit haben und in wenigen Handbewegungen ihrem Verwendungszweck (schießen) zuführen können, dann führst du die Waffe und benötigst einen Waffenschein. Wenn im Schützenverein die ganzen Waffen gebunkert werden, auch wenn sie "Artgerecht" weggeschlossen sind, so könnte der erfahrene Einbrecher auf einen Schlag ne ganze Armee ausrüsten.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Oktober 2009 13:06

Nein das eben nicht!

Kommentar von wayne0783 am 21. Oktober 2009 13:10

Schreib doch bitte wenigstens warum nicht...

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Oktober 2009 13:15

weil nicht nur das berechtigte Interesse, sondern auch die eignung und Zuverlässigkeit geprüft wird.

Kommentar von wayne0783 am 21. Oktober 2009 13:36

Was habe ich denn geschrieben... ließ mal genau durch was ich geschrieben hab.. Zitat: "Menschen mit Vorstrafen, vor allem wegen Gewaltstraftaten, werden definitv keine WBK bekommen, bei anderen Straftaten entscheidet das Amt von Fall zu Fall. Diese Menschen sind charakterlich ungeeignet um eine Waffe zu bekommen und würden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen." Zitat Ende

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Oktober 2009 15:02

Das reicht aber leider nicht aus, sondern bezieht sich lediglich auf die Zuverlässigkeit. Eignung wird anderweitig geprüft. Das fängt bereits mit dem vorgeschriebenen Alter an. Also bitte, wenn dann richtig!!!!


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HHSthp
beantwortet von HHSthp am 21. Oktober 2009 12:57
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FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 21. Oktober 2009 12:57
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http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_%28Deutschland%29" target="_blank


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 21. Oktober 2009 12:57
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Du musst einen Waffenschein machen. Nur ein Luftgewehr geht ohne.

Kommentar von wayne0783 am 21. Oktober 2009 12:59

Nein... einen Waffenschein bekommt nur wer ein berechtigtes Interesse hat. Berechtigtes interesse liegt nur vor bei Gewerbetreibenden, die einen Auftrag zur Bewachung von gefährdeten Objekten haben oder bei Menschen die besonderen Schutz bedürfen. Ackermann hat zB einen Waffenschein.

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 21. Oktober 2009 13:00

siehe oben

Kommentar von wayne0783 am 21. Oktober 2009 13:04

Ein Luftgewehr geht nur ohne, wenn die kinetische Energie des Geschosses nicht mehr als 7,5 Joule erreicht. Es zählt alles als Schusswaffe bei dem ein Geschoss durch einen Lauf gezielt durch heiße Gase oder mechanische Energie, welche gespeichert werden kann und auf "Knopfdruck" entladen werden kann, verschossen wird. Hierunter fallen auch Armbrüste und die allseits beliebte Kartoffelkanone!

Kommentar von F26f6679d8af0e1d2fdcd77d87345526smallTerrier74 am 22. Oktober 2009 21:29

Die Armbrust ist keine Schusswaffe! Sie ist lediglich den Schusswaffen gleichgestellt. Unabhängig davon ist das Führen einer Armbrust erlaubnisfrei. Schießen darf man damit allerdings nur auf zugelassenen Schießständen.


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 21. Oktober 2009 12:57
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Du musst einen Waffenschein machen. Nur ein Luftgewehr geht ohne.


Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Oktober 2009 12:59

Das ist doch völliger Quatsch! Zum Erhalt einer Waffenbesitzkarte benötigt man keinen Waffenschein!

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 21. Oktober 2009 13:00

ich weiß die Antwort war Schrott... allerdings ging löschen der Antwort nicht mehr... seufz ich stelle mich in die Ecke und schäme mich.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 21. Oktober 2009 12:57
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Da musst Du beim Rathaus nachfragen sicher ist dass Du in einem Schützenverein sein musst

Kommentar von F26f6679d8af0e1d2fdcd77d87345526smallTerrier74 am 22. Oktober 2009 21:30

Muss er nicht. Er kann auch die Jagdscheinprüfung ablegen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 21. Oktober 2009 12:58
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Die Waffenbesitzkarte muss man beantragen. Danach wird ein sehr aufwendiges Verwaltungsverfahren bishin zum Landeskriminalamt eingeleitet. Eignung und Zuverlässigkeit werden dabei geprüft.


anonym
beantwortet von Tomjek am 21. Oktober 2009 12:59
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Du musst den Nachweis der Waffensachkunde führen. Und vorab brauchst du das Polizeiliche Führungszeugnis mit keinerlei Eintragungen.

Kommentar von JustChill am 21. Oktober 2009 13:02

also kann praktisch jemand der kein eintrag im führungszeugnis hat und einfach geduld für das verfahren aufweist ne knarre bekommen ?!

Kommentar von 1d633f0a4495be35207a23f5bc25f4a9smallMuckusch am 21. Oktober 2009 13:08

Letztlich - Ja!

Kommentar von Tomjek am 21. Oktober 2009 13:26

Hm ich glaub die durchleuchten aber wirklich alles. Deinen Freundeskreis, Krankheiten die dich beeinträchtigen könnten usw.usw. Mit zuverlässigkeit ist nicht gemeint dass du immer Pünktlich bist und der gleichen. Und Du musst natürlich auch Begründen warum gerade Du ne Knarre brauchst.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 21. Oktober 2009 12:59
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Als erstes legst du die Waffensachkunde ab. Der Rest erübrigt sich.


nero070
beantwortet von nero070 am 21. Oktober 2009 13:01
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Ganz wichtig, man darf keinen Account bei GF haben;-)


Muckusch
beantwortet von Muckusch am 21. Oktober 2009 13:05
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Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zur Innehabung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnispflichtige Waffe, ein Waffenschein überdies zu deren "Führen". Beide setzen ein "Bedürfnis" voraus, für ersteren, Deine Frage, genügt z.B. sie ererbt zu haben und behalten zu wollen, in einem Sportschützenverein regelmäßig mit ihr zu üben oder eine Waffensammlung aufbauen zu wollen. Erteilt (oder versagt, Verwaltungsakt, Rechtsweg) wird sie bei der je nach Bundesland zuständigen Behörde, in Berlin bspw. der Polizei, in anderen Bundesländern dem Landratsamt o.ä., Voraussetzung ist ein positives Führungszeugnis der Belegart 0.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. Oktober 2009 15:03

Was heißt den "Führen"?


lBWESTSiDE
beantwortet von lBWESTSiDE am 24. Oktober 2009 23:32
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Wen du vorbestraft bist kannst du es vergessen bira.


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