Schau mal unter www.lsv.de. Dort findest Du die erforderlichen Informationen. Ausser dem kannst DU Dich noch bei der Pflegekasse Deiner Krankenkasse informieren und auch einfach mal bei einem mobilen Pflegedienst nachfragen.

Pflegestufe I- erhebliche Pflegebedürftigkeit- Hilfebedarf besteht einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegegeld Pflegeversicherung monatlich 215,- Pflegesachleistungen monatlich 420,- Kombinationsleistung monatlich anteilig Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege monatlich (Tages- und Nachtpflege) 420,- Stationäre Kurzzeitpflege (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.470,- Vollstationäre Pflege monatlich 1.023,- Ersatzpflege, Verhinderungspflege durch Fachkräfte und nicht verwandte Laienhelfer 1.470,- Ersatzpflege durch verwandte Laienhelfer 215,- Ich hoffe das hilft erstmal weiter, genaues weiß die Krankenkasse!
Dina2607 am 30. Mai 2009 10:26 Solltest du auf einen Pflegedienst zugreifen wollen, dann vergleiche bitte genau, denn es gibt erhebliche Unterschiede!

wenn man sich nicht mehr alleine waschen kann, aber vieles andere noch kann

wenn du allein nicht mehr in der lage bist, die täglichen dinge des alltags zu erledigen, aufgrund körperlichen einschränkungen
Das meiste ist von Dina2607 beantwortet, aber es müssen täglich mehr als 45 Minuten also mind 46 Minuten reine Pflege sein. Also Hilfe bei der körperpflege, Psychosoziale Betreuung, ermuntern und anleiten zur Mobilität. Du kannst einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf einstufung in eine Pflegestufe stellen, das geht formlos. Dann kommt der MdK zur Begutachtung, sehr gut darauf vorbereiten. Wenn du mehr Fragen hast wende dich an den Support, der kann mich ja um meine Mail-Adresse bitten. LG
Hallo vlavielle,
vielen Dank, ich merke, Du hast Ahnung. Ich habe noch eine Frage zur Körperpflege. Geht es nur um Grundpflege oder auch anleitung zur Mobilität, psycholsoziale Betreuung. Wenn wir 46 Minuten reine Grundpflege jeden Tag nachweisen müssen, haben wir schlechte Karten. Danke und viele Grüße
Was heisst schlechte Karten? Gerade bei älteren Menschen gibt es Altersdeppressionen, da muss man oft gut zureden, zuhören versuchen Ängste zu nehmen, das ist Psychosoziale Betreuung. Dann muss man ob Vater oder Mutter ja genauestens darauf achten, dass z.B. die Zahprothese mehrfach täglich zumindes unter Anleitung gespült wird, es kann ja zu Druckstellen, ganz schlimm bei Diabetikern oder schlimmen Entzündungen im Mund- Rachenraum kommen, das kann bis zur Lungenentzündung gehen. Dann Übungen zur erahltung der geistigen fitness, regelmässige Nachfragen wiess du ob Du schon gegessen hast? sollen wir einen Spaziergang machen (Erhaltung der geistigen und körperlichen Mobilität. Also gerade bei älteren Menschen kommt man incl. Toilettengang locker auf 46 Minuten. Lass dich durch einen ablehnenden Bescheid nicht irre machen, widersprechen und dann wenn erneut eine Ablehnung kommt, zum Anwalt, das ist Sozialrecht, da dürftest Prozesskostenhilfe bekommen. Entschuldige das ich mich so spät melde, aber ich bin derzeit in einer recht aufreibenden Weiterbildung, sodass ich noch gar nicht zu gutefragenet gekommen bin. LG