KarinWeber am 18.02.2009 um 19:21 Uhr
Bald muß ich mich mit einer Zivielklage befassen.Nun dachte ich, das die Angelegenheit auch mit Prozeßkostenhilfe geht.Ist aber nicht so.Man sagte dafür braucht man am besten eine Rechtsschutzversicherung.Ja wie schnell kann die denn nun noch greifen?

Sie muß 3 Monate bestehen, bevor du sie geltend machen kannst.

Gar nicht mehr, der Streitfall muss nach Abschluss der Police eintreten.
Genau richtig ! D.H.
Zu spät, die Rechtsschutzversicherung wird für ein schwebendes Verfahren keine Zahlungszusage machen.
da scheint das Kind schon in den Brunnen gefallen zu sein. Nicht desto trotz findest du einen Vergleich unter: http://rechtsschutzversicherungssuche.de/block3/vergleichsrechner-rechtsschutzversicherungen.html

hamburg mannheimer oder advocard.auf jedem fall bei deiner versicherung. aber schon zu spät
denke auch, dass es jetzt wohl schon zu spät ist. Nichts desto trotz auch mal unter http://www.diplomarbeit-hibernate.de/tipps-rechtsschutzversicherungen.html nachschauen und ein paar hilfreiche Tipps mitnehmen damit es beim nächsten Mal besser läuft...