Musste meinen Führerschein 2004 wegen Btm. abgeben. Habe eine MpU gemacht habe eine auflage gekriegt sollte für fünf Woche bei einer Drogengesprächsgruppe teilnehmen.
Wurde aber für drei jahre inhaftiert . Habe dann in der JVA für 10 Wochen an einer gesprächsgruppe teilgenommen.
Wie kann ich meinen Fürerschein zurück bekommen.

der schein kostet dich nie 8000.-, das sind schon totale ausnahmen, der hat sicher 5 mal die mpu gemacht... drogenfrei musst du schon sein, aber das kannst du auch mit einem haartest fürdie vergangenheit machen, da musst nicht noch 1 jahr screenings machen...
lass dir nix erzählen..:-) das ist alles vel billiger..
die richtige auskunft gibt dir deine führerscheinstelle, da rufst du an und machst einen termin, dann bekommst du deine akte und siehst ja, was drin ist, was die noch wollen usw...
ich drücke dir die daumen..
ich kann dir auch verkehrsportal.de empfehlen, da bin ich auch, die wissen alles..:-) kompeteneter als hier..! vlg

Bei BTM machen sie Dir erfahrungsgemäss viel Probleme. Ob die Gesprächsgruppe in der JVA anerkannt wird, kann ich Dir nicht sagen. Lass Dir das in jedem Fall von der Vollzugsdienstleitung bestätigen. Wenn die MPU bestanden wurde, Du seither nicht mehr positiv getestet wurdest, evtl. freiwillig einen Drogentest macht und nett mit den leuten bei der Führerscheinstelle redest, dann sehe ich eine Chance für Dich, die Pappe zurückzubekommen. Viel Erfolg !

du musst zu deiner führerscheinstelle gehen , mitdenen reden, denn die mpu hattest du ja bestanden bis auf die auflage.... hast du das gutachten abgegeben, denn sonst ist es nicht mehr gültig, du bekamst je eine frist...
ob die gespräche in der jva (waren die über drogen, verkehr oder allgemein..?) anerkannt werden, musst du auch fragen, sonst machst halt noch ein paar stunden, ... viel glüvk!!! vlg aena
Zeige guten Willen. Ein Kumpel hat es nach 6 Jahren und zig MPU Untersuchungen geschafft. Er ist freiwillig zur Drogentherapie gegangen, hat an Aufbauseminaren teilgenommen und sich einem Drogenprogramm ein Jahr lang unterzogen (sporadische unangekündigte Drogentests, manchmal mehrere male im Monat). Die MPU war nach nur 8000 Euro bestanden..
tests können die ruhig sooft machen wie die lustig sind. Habe meinen letzten Joint Januar 2007 geraucht:
Ja, du musst das denen halt nachweisen das du's nicht mehr machst. Nicht sie müssen dir Beweisen das du es machst (Beweislastumkehr). Ist eigentlich gegen das Grundgesetz, da im allgemeinen ja die Unschuldsvermutung gilt und der Staat dir Beweisen muss das du Mißt gebaut hast. Habe ich mich schon mit Anwälten sehr lange unterhalten..
aena23 am 17. Oktober 2009 16:31 dann kannst ne haarprobe machen lassen, wenn deine haare 12 cm lang sind (für 1 monat 1 cm...), dann bist aus dem schneider und musst nicht 1 jahr warten... aber geh zu führerscheinstelle, die klären dich auf! und du hast die mpu doch schon, oder?? dann sollte es ja gar nicht so schwierig sein:-) für was die jva manchmal gut ist....
aena23 am 17. Oktober 2009 16:28 das sind 8 in einem jahr, wie hat der dann mehrere in einem monat machen sollen?? du schreibst quatsch, verunsichert doch den armen kerl nicht so, mensch!!
Mit mehrere Male in einem Monat meinte ich nicht jeden Tag! Aber er wurde schon bis zu 2 mal im Monat aufgefordert. Und wenn er, wie er sagt nicht mehr kifft, dann muss er sich bei mehreren Tests im Monat ja keine Sorgen machen.
aena23 am 18. Oktober 2009 11:28 es sind definitiv 8 mal in 12 monaten, die werden natürlich gestreut... er sollte aber eine haarprobe anbieten, denn dann muss er nicht ein jahr warten...:-) da er ja drogenfrei ist, stellt das kein problem dar...

genau, das finde ich mal eine fundierte antwort..! nur die führerscheinstelle kann 100% ige auskunft geben...
ich denke, er sass wg drogen (?)... oder auch nicht... ab zu r fsst, erkundigen, haarprobe anbieten, zur not die gesprächsrunde machen, dann führerschien beantragen (hoffe ich..:-)) )
vlg

Hallo,wenn Deine damalige Inhaftierung im Zusammenhang mit einer Straftat steht die eine MPU zwingend erforderlich macht wie z.B.Überfall mit einem PKW,mußt Du erneut zur MPU.Voraussetztung für eine positive MPU ,ist nach der Haftentlassung, ein straffreies Leben in freier sozialer Gemeinschaft von mindestens einem halben Jahr. Sollte Deine Inhaftieung in anderem Zusammenhang stehen ,erkundige Dich bei der Führerscheinstele nach der weiteren Vorgehensweise.Vieleich kannst Du die angeordnete Gesprächstherapie noch nachholen.Gruß Seelord vom der mmg
Das ist eher ein juristisches Problem. Die Führerscheinstelle, gibt Dir den Schein auch nur zurück, wenn der Richter sagt, ok!
Also sprich mit Deinem Richter der diese Entscheidung getroffen hat ( ruf an, mach Termin oder klär es am Telefon, zeige das Du was an Dir geändert hast), ob er die Sitzung in der JVA anerkennt und das als Erfüllung Deiner Auflage anerkennt! Wenn ja, alles gut FS kommt zurück, wenn nein, bleibt Dir nur der Weg zu den 5 Wochen!
Vagabundo am 17. Oktober 2009 16:05 Entschuldige, nicht böse sein, aber das ist völliger Blödsinn ! Kein Richter kann einen Führerscheinentzug, sondern lediglich Fahrverbote verfügen ! Alles andere geht über die Führerscheinstelle und das KBA als übergeordnete Instanz ! Soweit kein verhängtes Fahrverbot etc. mehr anhängig ist, hat kein Richter mehr darüber zu entscheiden, ob man nun die Pappe zurückbekommt oder nicht, auch keine Bewährungshelfer oder die Bewährung überwachender Richter in seinem Fall !
aena23 am 17. Oktober 2009 16:21 hi, das finde ich gut, dass du das auch schreibst..ich habe schon oft gesehen, das hier ist für mpu usw. das falsche forum, hier kennen sich wenig aus, leider , und geben dann die falschen antworten... echt schade..!! vlg
aena23 am 17. Oktober 2009 16:06 das ist absoluter quatsch, der richter bestimmt das nicht, sondern nur die führerscheinstelle, mann, der junge soll doch gute infos erhalten..!!? und dann am telefon?? wo lebst du denn? junge, geh zu verkehrsportal.de, ich muss auch mpu machen, die wissen, was sie sagen,nicht wie hier!!