Ich habe ein elektronisches Gerät im Internet per Vorkasse gekauft. Das Gerät habe ich wegen Nichtfunktion-freigemacht- zurückgeschickt. Bestätigung kam mit dem Hinweis. Kaufpreiserstattung innerhalb 14-Tagen-abzüglich Bearbeitungsgebühr. Die Zeit ist überschritten- mehrere Mahnungen per Fax -keine Antwort. Telefonisch kam die Aufforderung meine Bankverbindung nur per E-Mail mitzuteilen anders gibt es keine Rückzahlung. Auf solche unsicheren üblen Machenschaften möchte ich nicht eingehen. Wer kann mir Rat geben ohne größere Anwaltskosten ? Es Eilt.

Was für eine Frage. Wie willst Du denn Dein Geld erhalten, wenn Du Deine Bankverbindung nicht mitteilst. kopfschüttel

Also schick ihm die Bankdaten auch wenn jetzt viel aufschreien. NEIN! Aber Fakt ist, dass Du unzulässige Abbuchungen dann zurückbuchen kannst und die Bank Dir alles erstatten muss falls keine unterschrieben Einzugsermächtigung vorlag. Meiner Meinung nach ist die Lastschrift für jemanden der seine Bank im Blick hat das Sicherste Verfahren. Bei Nachnahme oder Vorkasse wirdt Du immmer das Problem haben, dass Du jetzt hast.

Ich denke, er hat die Bankverbindung in dem Schreiben angegeben, welches reichen müsste und nicht zusätzlich auch noch per Mail.
Aber da kein Anwalt gewünscht ist, würde ich das per Mail mitteilen. Ansonsten geht es ohne Anwalt nicht. Oder man geht zum Gericht und beantragt ein Mahnbescheid, kostet so 23 Euro, das in die Forderung gleich mit einrechnen und das geht auch ohne Anwalt. Der hat dann 14 Tage Zeit es zu widerrufen oder zu bezahlen. Verstreicht die Zeit ohne das er widerruft oder zahlt hat man einen Titel und kann es vollstrecken lassen, Gerichtsvollzieher....Wenn er widerruft und immer noch nicht zahlt, dann kommt man um einen Anwalt nicht herum.

Wie soll er das Geld denn zurückschicken wenn er keine Bankverbindung hat ?
Wenn ich Mahnungen per Fax schicke dann doch selbstverständlich mit Bankverbindung oder ? "Ich bin doch nicht blöd"

bankverbindung angeben und gut ist
Aber nicht per E-Mail. Das ist ein Tanz auf dem Vulkan.

Wenn das Ding nicht funktioniert hat, ist das ein Mangel, den der Verkäufer zu verantworten hat. Du brauchst Abzüge gleich welcher Art nicht hinzunehmen; weder Porto, noch Versand, noch Bearbeitungsgebühren.
Mein Rat: Schick denen eine Mail mit deinen Kontodaten und gut.
fasty2003 am 10. Februar 2009 16:56 Da im Internet bestellt fällt es unter das Fernabsatzrecht und kann innerhalb 14 Tage (Ebay 4 Wochen) Widerrufen. Auch dann hat man keinen Abzug hinzunehmen. Es sei den, der Kaufpreis war unterhalb von 40 Euro, dann muss man die Portokosten übernehmen. Wenn man es in Gebrauch hatte und Spuren hinterlässt, kann das auch abgezogen werden.
Trilobit am 10. Februar 2009 17:27 Wenn man sich dazu entscheidet, das Rückgaberecht wahrzunehmen, dann stimmt das mit den 40 Euro.
Nicht allerdings, wenn der Verkäufer die Rücksendung selbst zu verantworten hat, dann zahlt er den Rückversand selbst und muss ihn dem Käufer gegebenenfalls erstatten.
Ich schüttel mit!
Hallo, Ich habe selbstverständlich meine Kontodaten per Fax schon mehrmals mittgeteilt. Habt Ihr noch nie eine Warnung in den Medieen mitbekommen:" Bankdaten niemals per E-Mail übersenden.