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wie bekomme ich mein geld zurueck?

gefragt von vera2386 am 08.09.2008 um 13:45 Uhr

hallo,

ich habe aus versehen zwei mal einen betrag von 250 euro an den vorbesitzer von meinem hund ueberwiesen. ich war schon bei meiner bank... direkt nachdem ich den irrtum bememerkte (1 tag spaeter). Dort sagte man mir dass ich das geld nicht zurueckbuchen kann und persoenlich mit der person in kontakt treten soll. Diese reagiert jedoch nicht auf meine anrufe und emails...

was kann ich tun um mein geld zurueck zu bekommen?

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recht x 35.292 geld x 22.751

monja1995
beantwortet von monja1995 am 8. September 2008 13:48
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Die Bank hat recht. In dem Moment, in dem Du die Überweisung tätigst, geht das Geld in das Eigentum des Empfängers über und eine Rückbuchung wäre Diebstahl.
Schreib den Empfänger an und setze ihm freundlich eine Frist, zu der Du die Rücküberweisung auf Deinem Konto erwartest.
Sollte sich zum Fristablauf noch immer nichts tun, geh zum Amtsgericht und erwirke einen Mahnbescheid. Dorthin mitnehmen mußt Du dann den Kaufvertrag und den Nachweis, dass Du zweimal überwiesen hast. Den Mahnbescheid kannst Du auch über einen Anwalt laufen lassen, was allerdings etwas teuerer ist.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. September 2008 13:46
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Mahnbescheid eröffnen oder Klage einreichen.


anonym
beantwortet von KKappi am 26. Januar 2009 20:18
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Hast Du Dein Geld zurückbekommen? Wie? Ohne Probleme?

      gruß Klaus

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 8. September 2008 14:25
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Auch hier ist die Rechtslage eindeutig: Wer etwas bekommt, ohne daß er dafür einen rechtlichen Grund (einen Anspruch darauf) hat, der muß das Erhaltene zurückgeben (§ 812 BGB). Wird nicht freiwillig zurück gezahlt, schreibt man den Schuldner an und setzt ihm eine Frist zur Zahlung (nicht "innerhalb von 14 Tagen", sondern festes Datum). Zahlt er im Rahmen der Frist nicht, ist er in Zahlungsverzug, mit der Folge, daß er von Stund an alle mit der Zahlungsverzögerung und dem Eintreiben des Geldes verbundenen Kosten zu tragen hat. Nun kann man entweder über das zuständige Amtsgericht Zahlungsklage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen. Beides kann man bis zu einem Wertbetrag bis € 5000,- selbst erledigen. Den Mahnbescheid muß man heute online unter www.online-mahnantrag.de beantragen. Nebenbei zum Besserwissen: Für die Mahnung, deren Zugang beim Empfänger man vielleicht vor Gericht beweisen muß, reicht ein einfaches Einschreiben nicht. Man wird schon ein "Einwurfeinschreiben" oder das "Einschreiben gegen Rückschein" wählen müssen. ...und Eigentum an Geld erwibt man auch nicht: die Münzen und Scheine "gehören" der Europäischen Zentralbank. Man selbst ist nur Forderungsinhaber der dargestellten Werte :)


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 8. September 2008 14:04
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Anmahnen. Schriftlich per Einschreiben. Mit Fristsetzung. Wenn er die genannte Frist nicht einhält, musst Du klagen.


kaffeehexe
beantwortet von kaffeehexe am 8. September 2008 13:51
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Machen kannst Du nix ausser an die Vernunft und Ehrlichkeit der werten Person hoffen. Desweiteren wundere ich mich schon dass solch Fehler passiert... Wie geht das?Ich bin meist gewissenhaft.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 8. September 2008 14:00

Natürlich kann man was machen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Es gibt Mahnbescheid und Gerichte und Gerichtsvollzieher.


BlueIris
beantwortet von BlueIris am 8. September 2008 13:48
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Das Geld persönlich von ihm abholen! Wenn das nicht möglich ist, hilft nur ein Anwalt!

Die Bank kann nur bei einem Lastschrifteinzug zurückbuchen, bei Überweisung nicht.

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 8. September 2008 14:02

Nee, ich hatte auch was überwiesen und habe es zurückgebucht. Ging anstandslos. Allerdings online banking.

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 8. September 2008 14:06

mit online banking kenne ich mich nicht aus, aber am Schalter geht es sicher nicht. Überweisung wenn weg ist, ist sie weg. Nur Lastschrift kann man innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen.

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 8. September 2008 14:16

Eine online-Überweisung wird oft erst zeitversetzt ausgeführt. Daher sind, wenn man Glück hat, (teure) Rückbuchungen möglich bei Online Banking.


anonym
beantwortet von pacole1 am 8. September 2008 13:48
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Ich würde direkt hinfahren und vor Ort das Geld einfordern. Ansonsten Mahnungen schicken (per Einschreiben) und zur Not einen Mahnbescheid erwirken.

LG pacole1


russeliana
beantwortet von russeliana am 8. September 2008 13:48
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Schriftlich mitteilen und eine Frist setzen, bis dahin sollte er den Betrag zurück überwiesen haben.


waggerla
beantwortet von waggerla am 8. September 2008 13:47
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Den Hund auf ihn hetzten...

Nein, schick ihm einen Brief, am besten mit Einschreiben.


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 8. September 2008 13:47
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Ich denke Du kannst innerhalb von 4 ? oder 6 Wochen das Geld zurückbuchen lassen. Was´n das für ne Bank??

Kommentar von Saromon am 8. September 2008 13:48

das ist nur bei lastschriftverfahren

Kommentar von 42bf063a1bdde958817f28c8ac20342esmallLeoMama am 8. September 2008 13:49

Ah so..danke für den Hinweis.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. September 2008 13:49

Richtig, das geht nur bei Lastschrifteinzug. Bei eigener Überweisung trägt man selber die Verantwortung und die Bank kann und darf nicht zurück buchen.

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 8. September 2008 14:02

Nee, ich hatte auch was überwiesen und habe es zurückgebucht. Ging anstandslos. Allerdings online banking.

Kommentar von 6a737104317ce70a7c20cbc1975d3044smallSaphara am 8. September 2008 13:50

Das dachte ich eigentlich auch.. http://www.stern.de/politik/panorama/:Datenhandel-/636773.html?p=2 Gilt das nicht auch für solche Fälle?


anonym
beantwortet von Saromon am 8. September 2008 13:47
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Eigentlich gar nix... außer du kriegst das geld zurück überwiesen


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