hallo,
ich habe aus versehen zwei mal einen betrag von 250 euro an den vorbesitzer von meinem hund ueberwiesen. ich war schon bei meiner bank... direkt nachdem ich den irrtum bememerkte (1 tag spaeter). Dort sagte man mir dass ich das geld nicht zurueckbuchen kann und persoenlich mit der person in kontakt treten soll. Diese reagiert jedoch nicht auf meine anrufe und emails...
was kann ich tun um mein geld zurueck zu bekommen?

Die Bank hat recht. In dem Moment, in dem Du die Überweisung tätigst, geht das Geld in das Eigentum des Empfängers über und eine Rückbuchung wäre Diebstahl.
Schreib den Empfänger an und setze ihm freundlich eine Frist, zu der Du die Rücküberweisung auf Deinem Konto erwartest.
Sollte sich zum Fristablauf noch immer nichts tun, geh zum Amtsgericht und erwirke einen Mahnbescheid. Dorthin mitnehmen mußt Du dann den Kaufvertrag und den Nachweis, dass Du zweimal überwiesen hast. Den Mahnbescheid kannst Du auch über einen Anwalt laufen lassen, was allerdings etwas teuerer ist.
Hast Du Dein Geld zurückbekommen? Wie? Ohne Probleme?
gruß Klaus

Auch hier ist die Rechtslage eindeutig: Wer etwas bekommt, ohne daß er dafür einen rechtlichen Grund (einen Anspruch darauf) hat, der muß das Erhaltene zurückgeben (§ 812 BGB). Wird nicht freiwillig zurück gezahlt, schreibt man den Schuldner an und setzt ihm eine Frist zur Zahlung (nicht "innerhalb von 14 Tagen", sondern festes Datum). Zahlt er im Rahmen der Frist nicht, ist er in Zahlungsverzug, mit der Folge, daß er von Stund an alle mit der Zahlungsverzögerung und dem Eintreiben des Geldes verbundenen Kosten zu tragen hat. Nun kann man entweder über das zuständige Amtsgericht Zahlungsklage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen. Beides kann man bis zu einem Wertbetrag bis € 5000,- selbst erledigen. Den Mahnbescheid muß man heute online unter www.online-mahnantrag.de beantragen. Nebenbei zum Besserwissen: Für die Mahnung, deren Zugang beim Empfänger man vielleicht vor Gericht beweisen muß, reicht ein einfaches Einschreiben nicht. Man wird schon ein "Einwurfeinschreiben" oder das "Einschreiben gegen Rückschein" wählen müssen. ...und Eigentum an Geld erwibt man auch nicht: die Münzen und Scheine "gehören" der Europäischen Zentralbank. Man selbst ist nur Forderungsinhaber der dargestellten Werte :)

Anmahnen. Schriftlich per Einschreiben. Mit Fristsetzung. Wenn er die genannte Frist nicht einhält, musst Du klagen.

Machen kannst Du nix ausser an die Vernunft und Ehrlichkeit der werten Person hoffen. Desweiteren wundere ich mich schon dass solch Fehler passiert... Wie geht das?Ich bin meist gewissenhaft.
Smash am 8. September 2008 14:00 Natürlich kann man was machen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Es gibt Mahnbescheid und Gerichte und Gerichtsvollzieher.

Das Geld persönlich von ihm abholen! Wenn das nicht möglich ist, hilft nur ein Anwalt!
Die Bank kann nur bei einem Lastschrifteinzug zurückbuchen, bei Überweisung nicht.
Virginia47 am 8. September 2008 14:02 Nee, ich hatte auch was überwiesen und habe es zurückgebucht. Ging anstandslos. Allerdings online banking.
BlueIris am 8. September 2008 14:06 mit online banking kenne ich mich nicht aus, aber am Schalter geht es sicher nicht. Überweisung wenn weg ist, ist sie weg. Nur Lastschrift kann man innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen.
Sommersonne123 am 8. September 2008 14:16 Eine online-Überweisung wird oft erst zeitversetzt ausgeführt. Daher sind, wenn man Glück hat, (teure) Rückbuchungen möglich bei Online Banking.
Ich würde direkt hinfahren und vor Ort das Geld einfordern. Ansonsten Mahnungen schicken (per Einschreiben) und zur Not einen Mahnbescheid erwirken.
LG pacole1
Schriftlich mitteilen und eine Frist setzen, bis dahin sollte er den Betrag zurück überwiesen haben.

Den Hund auf ihn hetzten...
Nein, schick ihm einen Brief, am besten mit Einschreiben.

Ich denke Du kannst innerhalb von 4 ? oder 6 Wochen das Geld zurückbuchen lassen. Was´n das für ne Bank??
das ist nur bei lastschriftverfahren
LeoMama am 8. September 2008 13:49 Ah so..danke für den Hinweis.
monja1995 am 8. September 2008 13:49 Richtig, das geht nur bei Lastschrifteinzug. Bei eigener Überweisung trägt man selber die Verantwortung und die Bank kann und darf nicht zurück buchen.
Virginia47 am 8. September 2008 14:02 Nee, ich hatte auch was überwiesen und habe es zurückgebucht. Ging anstandslos. Allerdings online banking.
Saphara am 8. September 2008 13:50 Das dachte ich eigentlich auch.. http://www.stern.de/politik/panorama/:Datenhandel-/636773.html?p=2 Gilt das nicht auch für solche Fälle?
Eigentlich gar nix... außer du kriegst das geld zurück überwiesen