Ich habe anfang Sep. bei einem Anbieter ein starterset zur Weinherstellung bestellt.Geliefert wird nur per vorkasse aber bis jetzt ist noch nichts da.Ich habe schon versucht per E mail und per Tel. kontakt mit Ihm aufzunehmen aber leider ohne Erfolg.Wie kann ich weiter vorgehen? Vielen Dank

Ich würde dir da Verbraucherschutz oder/und Rechtsanwalt empfehlen. Hoffentlich ist das nicht einer der vielen Betrüger die sich im Netz rumtreiben, der sich nun mit dem Geld anderer einen schönen Urlaub in der Karibik finanziert. Ich Bestelle im Internet nur Ware a) von bekannten Versendern wie Amazon usw. b) Wenn Punkt a nicht der Fall ist dann entweder nur per Nachnahme oder besser sogar Rechnug. Vorkasse mache ich nie!
Frist setzen, bis zu dem die Ware geliefert sein muss. Für den Fall der Nichtlieferung Geldrückzahlung verlangen. Bei Nichtzahlung Mahnbescheid beim Amtsgericht bewirken und dem Schuldner zuleiten lassen.
Mich würde mal der Anbieter interessieren.- hast du schonmal nach ihm gegoogelt? Vielleicht lässt sich da etwas herausfinden über das Unternehmen.
Bei diesem Anbieter handelt es sich um Kellereibedarf Schön www.wein-selbstgemacht.de Danke für die Antwort aber das habe ich auch schon versucht.

Wenn Du das per Banküberweisung von Deinem Konto gemacht hast, könntest Du eventuell den Betrag von der Bank wieder zurückbuchen lassen - von der verstrichenen Zeit her müsste das eigentlich noch möglich sein.
Hallo,
habe dort auch bestellt und keine Lieferung bekommen, hat sich bei dir zwischenzeitlich etwas getan.
Simone
Hallo blondbaerchen und Simone, mittlerweile sind wir drei. Meine Bestellung ist vom 02.10. und 10 Anrufe, 3 mails und ein Fax haben nichts gebracht. Wir sollten uns unterhalten denke ich. Grüsse vom mixer99.
Hallo Simone! Bei mir ist alles abgeschlossen,habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet und der hat soweit alles geregelt.Ich habe mein Geld nach 2 Monaten wiederbekommen, ich hoffe das Du eine Rechtsschutzversicherung hast dann übernimmt das der Rechtsanwalt ohne Probleme.Ich wünsche Dir viel Erfolg. Dana