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Wie bekomme ich gestohlene Ware von der Post ersetzt?

gefragt von SchlumpffrauSchlumpffrau am 09.01.2008 um 18:30 Uhr

Ich habe bei ebay ein Handy erworben (bei einem Powerseller mit dem ich schon viele Transaktionen zu vollster Zufriedenheit abgewickelt habe). Das Päckchen kam bei mir an und mein Nachbar hat es entgegen genommen, da ich nicht da war und wir das gegenseitig immer so handhaben. Als ich das versicherte Päckchen geöffnet habe war kein Inhalt drin und ich habe leider erst dann gesehen, dass es wohl vorher schon geöffnet wurde. Ich bin gleich zur Post, dort hat man meine Schadensmeldung aufgenommen, aber mir gleich gesagt, dass das nicht viel bringen wird, da das Päckchen angenommen wurde. Ich hätte es sofort bemängeln müssen. Was soll ich tun?


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regideur
beantwortet von regideur am 9. Januar 2008 18:34
5x
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Geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Diebstahls. Viel wird zwar nicht bei rauskommen, aber probieren kann mans ja.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. Januar 2008 18:32
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In dem Fall hast Du leider schlechte Karten. Es hätte sofort bei Annahme (durch den Nachbarn) bemängelt werden müssen. Das ist nicht geschehen und nachträglich kannst Du nun nichts mehr geltend machen. Den Verlust musst Du leider tragen.


sender
beantwortet von sender am 9. Januar 2008 18:33
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Das ist nicht gut, wenn Du beim Öffnen keinen Zeugen hast.

In welchem Zustand ist es denn beim Nachbarn angekommen?

Würde er den schadhaften Zustand bezeugen, solltest Du doch wohl Ersatz bekommen?


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. Januar 2008 18:35
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Was hat denn der Nachbar dazu gesagt? Der hats ja vermutlich nicht geöffnet, aber ist dem nichts aufgefallen?

Kommentar von 1604260a7eeecacc7e9692e17cb8fdcbsmallSchlumpffrau am 9. Januar 2008 18:40

Nein, leider hat der nicht gesehen, dass seitlich einer kleiner Riss war. Er hatte schon ein schlechtes Gewissen.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 9. Januar 2008 18:36
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kannst ja mal einen käuferschutz bei ebay stellen, die entscheiden dann über den fall.



fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 10. Januar 2008 14:47
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Also, Anzeige gegen Unbekannt kannst du natürlich stellen. Niemand weiß, ob es der liebe gute Nachbar geöffnet hat (ohne ihm böses unterstellen zu wollen, erst mal ist jeder verdächtig), irgendwer von der Post, oder vom sonstigen Dienst (weiß ja nicht, ob unter anderem noch UPS, FedEx oder sonstwer dazwischengefunkt hat)oder der Auftraggeber selbst es schon leer aufgegeben hat. Möglicherweise war es auch einfach nicht gut verschlossen, und ist somit irgendwann im transport rausgefallen? alles ist möglich, also kannst du leider niemanden dafür haftbar machen. Einzige Chance ist eben auch nicht, dass man jemanden dafür haftbar macht bei der Entgegennahme, sondern einfach nicht entgegennimmt. Das ist die einzige Handhabe.

Also ab demnächst den Weg zur Post nicht mehr scheuen ;-)


rarichter
beantwortet von rarichter am 10. Januar 2008 16:00
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Post anschreiben, Schaden so gut wie möglich belegen, Frist setzen, Klage erheben.

Strafanzeige? Weswegen??? Diebstahl? Kann auch einfach verloren gegangen sein. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft das nicht sofort einstellt, bekommt man dann kein Geld.


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