UweClaes am 27.07.2008 um 13:33 Uhr

Wenn Du den Posten bezahlt hast, der dort eingetragen ist, bekommst Du vom Gläubiger eine Bestätigung, dass die Sache erledigt ist. Mit dieser Bestätigung gehst Du zur Schufa, dann wird der Eintrag gelöscht. Das kostet Dich ca. 25 Euro und die Sache ist vom Tisch. Solltest Du keine Bestätigung vom Gläubiger bekommen haben, dann mußt Du die vorher anfordern, denn ohne die wird bei der Schufa nichts gelöscht.
wir helfen ihnen ihren schufaeintrag zu löschen wenn sie interesse haben rufen sie uns bitte an 01727664876
wenn der Eintrag aus einer NICHT titulierten Forderung erfolgt ist, dann dürfte dieser nach 6 Monaten nicht mehr zu sehen sein. Wenn die Forderung tituliert wurde, erst drei Jahre nach Rückzahlung. Aber immer nachhaken...und Bestätigung vom Gläubiger anfordern und der Schufa vorlegen...
Auf dieser Seite gibt es hilfreiche Tipps: https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3
UweClaes am 27. Juli 2008 15:23 Danke für den Hinweis! :)
Sobald Deine Fälligkeiten getilgt sind, kannst Du "Deinen" Gläubiger bitten den Eintrag zu löschen wenn ich richtig informiert bin
monja1995 am 27. Juli 2008 13:37 Wird der Gläubiger wohl nicht machen, da es in Geld kostet, den Eintrag löschen zu lassen. Das muss der ehemalige Schuldner schon selber machen

In dem Du Deine Schulden bezahlst.
Damit wird der Eintrag nicht gleich gelöscht.
monja1995 am 27. Juli 2008 13:36 Damit allein ist es nicht getan, die Schufa löscht nichts automatisch und die Gläubiger auch nicht, da muss man sich schon selber drum kümmern
UweClaes am 27. Juli 2008 13:40 Genau so ist es!!! Ich habe alles bezahlt und nun sagt mir die Schufa das sie den Eintrag noch 3 Jahre speichern und bei Anfragen bekannt geben :(
Danke! Aber laut Schufa speichern die die Infos 3 jahre lang!! :(
Das ist richtig, allerdings müssen die nach Erledigung des Postens sofort löschen.
3 Jahre bleiben die Einträge automatisch bestehen, wenn Du allerdings früher mit der Bestätigung Deines Gläubigers hingehst, dann löschen Die auch sofort. Du mußt aber persönlich vorsprechen