Würde gerne einen Freund bzw erwanten der nicht gerade "unauffällig" in der gegend umher irrt, dazu kommt noch hoher drogenkonsum und aggressiv anderen gegenüber verhält.

Du kannst ihn einweisen lassen, wenn Selbst- oder Fremdgefährung (muss ein Arzt beurteilen) vorliegt. Wenn er nicht freiwillig mitgeht, musst Du die Polizei rufen. Unangenehm, aber wenn es nicht anders geht (wenn er keine Krankheitseinsicht hat) muss es leider sein. Drogenkonsum alleine wird nicht reichen. Wenn andere gefährdet sind, wäre es schon ein Grund.
Geht nicht.
Mali74 am 21. Juni 2009 16:05 Sorry, aber das stimmt nicht. Bei einigen Erkrankungen (wie Manie oder Psychosen) haben Betroffene keine Krankheitseinsicht, gefährden sich u.U. aber erheblich durch ihr Verhalten und können zwangseingewiesen werden durch die Polizei. Dann muss ein Richter nach dem Gutachten der Ärzte weiter entscheiden.

Wenn das so einfach wäre, würde ich gerade heute ca. 20 Leute zwangseinweisen lassen. An manchen Tagen scheine ich der einzige normale Mensch zu sein. Auf der Autobahn sind auch nur Geisterfahrer unterwegs. Mir kamen bestimmt 1000 davon entgegen. Die Welt spielt verrückt.
Wenn die 1000 Geisterfahrer entgegen gekommen sind dann warst du glaubich der Geisterfahrer^^
Scorpionin71 am 21. Juni 2009 16:46 Ach ne, wirklich? ;-)
du kannst keinen zwangseineisen lassen. rufe in einem kritischen moment einen arzt (notfall) und evt. die polizei. dann wird bei gefaehrdung eine zwangseinlieferung erfolgen. in der klinik wird man den kranken behandln, nach 24 stunden erfolgt eine ueberpruefung, ob die einweisung rechtens ist. wenn es dem kranken besser geht, kann er dann wieder entlassen werden. oft bleiben die karnaken dann aber trotzdem freiwillig da.
seregwen am 22. Juni 2009 09:52 ich hoffe doch schwer, du meintest mit "karnaken" "kranken"...