Taipan888 am 22.05.2009 um 8:22 Uhr
Wie bekomme ich Einblick in das Grundbuch des Hauses meiner Eltern? Mein Vater ist Demenz-erkrankt, meine Mutter vor 2 Wochen verstorben. Wie muss ich vorgehen, um zu erfahren, wer im Grundbuch eingetragen ist...welches Amtsgericht ist zuständig (gibt es verschiedene Abteilungen?)...Katasteramt...?

Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Einsehen kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Wie das nachgewiesen werden muss, hängt u.a. vom Sachbearbeiter ab. Auf jeden Fall ist Legitimation mit Ausweis erforderlich.

Erkundige dich einfach mal beim Amtsgericht.
Taipan888 am 22. Mai 2009 08:25 Danke...)))

Das Amtsgericht wo das Haus steht ist zuständig
Taipan888 am 22. Mai 2009 08:25 Danke Dir))) DH)))
supergirl2271 am 22. Mai 2009 09:01 kein Problem,hatten wir gerade im Wi-So Unterricht

Zuständig ist das Amtsgericht des Grundstückes; mit berechtigtem Interesse wird dir Einsicht gegebeN, einfach dort melden

Ja, beim Amts- oder Familiengericht. Wenn Du noch Geschwister hast, dann geh mit denen zusammen zum Gericht. Hol(t) Dir(Euch) vorher lieber einen Termin. Viel Glück
Taipan888 am 22. Mai 2009 08:32 Werde ich machen...)))) Danke))))

Grundbuchamt, Katasteramt, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die geben Dir dann auch Auskuft, wie und ob Du Einblick bekommst ggf. gegen Vollmacht Deines Vaters (Betreuer) bzw. des Nachlassverwalters.
Bist Du erbberechtigt, dann wende Dich u. a. an den testamentarischen Notar.
vonRichthoven am 22. Mai 2009 08:29 Lieber erst einmal zu den Behörden. Ein Notar WILL immer beteiligt werden (an der Erbschaft) kenne ich aus eigener Erfahrung. Also geh erst einmal den etwas längeren Weg! :-)
Taipan888 am 22. Mai 2009 08:33 Toller Tipp...werde ich nachgehen))) DAnke))) Den längeren Weg ziehe ich vor...DH)))
kugel am 22. Mai 2009 08:38 Der "längere Weg" geht immer über den Notar (falls der das Testament geschrieben hat) Außerdem: Deren Gebühren haben die Eltern bei der Testamentverfassung schon entrichtet (so war es zumindest bei uns)
stefffi23 am 23. Mai 2009 06:23 Hm, versteh ich nicht ganz, warum sollte der Notar an der Erbschaft beteiligt werden wollen??? Ein Notar ist sogar gesetzlich verpflichtet, für seine Amtsgeschäfte Kosten zu erheben...
Wenn beide Eltern Grundstückseigentümer sind, dann versuche es, indem Du mit einer Sterbeurkunde Deiner Mutter und dem Stammbuch Deiner Familie oder einer Geburtsurkunde und Deinem Personalausweis zum Amtsgericht gehst, wo das Grundbuch für das Grundstück geführt wird, da Du - sofern ein Testament existiert -mindestens Pflichtteilsberechtigter nach Deiner Mutter bist. Existiert kein Testament, dann erbt Dein Vater die Hälfte des Vermögens Deiner Mutter und Du - sofern vorhanden - mit Geschwistern zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Das zuständige Grundbuchamt kannst Du beim Katasteramt erfragen. Du kannst vorher beim Grundbuchamt anrufen und nachfragen, ob Deine Legitimation durch Sterbeurkunde und Geburtsurkunde ersteinmal ausreicht. Ein Erbschein muss aber zur Berichtigung des Grundbuchs (für die Eintragung der Erben als neue Eigentümer) ohnehin von einem der Erben beantragt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden!Zur Beantragung des Erbscheins kannst Du jeden Notar Deiner Wahl aufsuchen. Kläre aber erst ab, ob jemand der anderen Erbberechtigten das bereits getan hat.
Taipan888 am 22. Mai 2009 08:51 Ausführlich...sehr gute Tipps, mit den ich weiterkommen kann))))))) liebe sonnige Grüße aus Hamburg zu dir marige49 von mir Taipan888)))))
Das zuständige Amtsgericht gewährt Dir Einblick in Deinem Fall - keine Frage. Irgendwer muß sich ja darum kümmern, wenn es Dein Vater nicht mehr kann.
Kopf hoch!
Taipan888 am 22. Mai 2009 08:50 Danke lieber gravelpit))) werde es auf diesem Wege machen)))) DH
Hi,
auf www.checkIMMO.com kannst Du um 15 Euro einen Grundbuchauszug sofort online Abfragen. Ist super, den Auszug hast Du sofort am Bildschirm ohne weitere Wartezeiten => zusätzlich bekommst Du Rechnung und Auszug per E-Mail gesendet... ich war super zufrieden! LG
Taipan888 am 22. Mai 2009 09:33 Ist aber österreichisch...benötige Grundbuchauszug aus Schleswig-Holstein...
Hallo, als Erbe bist Du berechtigt einblick zu nehmen. Am schnellsten gehst Du zu deiner Bank und bittest Deinen Bankofficer des Vertrauens, das für Dich zu tun.
Ansonsten einfach - hier in BW geht man dazu - aufs Rathaus gehen. Die helfen Dir wenn du dich nicht zu blöd anstellst. Ansonsten zu einem jungen Rechtsanwalt der kein Abzocker ist.
tschüß Till

Das Grundbuchamt befindet sich im Rathaus. Bist du Betreuer (Betreuungsvollmacht vorhanden?)deines Vaters und hast villeicht eine Vorsorgevollmacht für deinen Vater? Wenn ja, dann hast du alle Rechte im Intresse deines Vaters zu agieren und alle Türen stehen dir offen. Solltest du diese Dokumente nicht haben kümmere dich um die Beantragung der Betreuung bei Gericht. Die Vorsorgevollmacht kannst du nicht mehr direkt von deinem Vater erhalten, da er an Demenz erkrankt ist. Zusätzlich kann jeder für dich tätige Anwalt ein entsprechenden Auszug aus dem Grundbuchamt abfordern.
Hallllöööchen, so wie Du ds schilderst, kannst Du dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme belegen. Kopie vom Totenschein, ggf Erbschein und Dein Ausweis. Das dürfte dem Grundbuchamt genügen, Dich reinschauen zu lassen und Dir gegen ca. 10 € einen unbeglaubigten Auszugauszudrucken.
Danke)))) DH
http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article2703986.html
Danke :-))
Danke für den Link...hilft mir sehr)))