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Wie bekomme ich Einblick in das Grundbuch...?

gefragt von Taipan888Taipan888 am 22.05.2009 um 8:22 Uhr

Wie bekomme ich Einblick in das Grundbuch des Hauses meiner Eltern? Mein Vater ist Demenz-erkrankt, meine Mutter vor 2 Wochen verstorben. Wie muss ich vorgehen, um zu erfahren, wer im Grundbuch eingetragen ist...welches Amtsgericht ist zuständig (gibt es verschiedene Abteilungen?)...Katasteramt...?


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schildi
beantwortet von schildi am 22. Mai 2009 08:25
2x
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Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Einsehen kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. Wie das nachgewiesen werden muss, hängt u.a. vom Sachbearbeiter ab. Auf jeden Fall ist Legitimation mit Ausweis erforderlich.

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:32

Danke)))) DH

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 22. Mai 2009 08:44

Danke :-))

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:48

Danke für den Link...hilft mir sehr)))


Malkia
beantwortet von Malkia am 22. Mai 2009 08:22
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Erkundige dich einfach mal beim Amtsgericht.

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:25

Danke...)))


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 22. Mai 2009 08:24
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Das Amtsgericht wo das Haus steht ist zuständig

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:25

Danke Dir))) DH)))

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 22. Mai 2009 09:01

kein Problem,hatten wir gerade im Wi-So Unterricht


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 22. Mai 2009 08:25
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Zuständig ist das Amtsgericht des Grundstückes; mit berechtigtem Interesse wird dir Einsicht gegebeN, einfach dort melden


vonRichthoven
beantwortet von vonRichthoven am 22. Mai 2009 08:25
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Ja, beim Amts- oder Familiengericht. Wenn Du noch Geschwister hast, dann geh mit denen zusammen zum Gericht. Hol(t) Dir(Euch) vorher lieber einen Termin. Viel Glück


Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:32

Werde ich machen...)))) Danke))))


kugel
beantwortet von kugel am 22. Mai 2009 08:26
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Grundbuchamt, Katasteramt, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die geben Dir dann auch Auskuft, wie und ob Du Einblick bekommst ggf. gegen Vollmacht Deines Vaters (Betreuer) bzw. des Nachlassverwalters.

Bist Du erbberechtigt, dann wende Dich u. a. an den testamentarischen Notar.

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 22. Mai 2009 08:29

Lieber erst einmal zu den Behörden. Ein Notar WILL immer beteiligt werden (an der Erbschaft) kenne ich aus eigener Erfahrung. Also geh erst einmal den etwas längeren Weg! :-)

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:33

Toller Tipp...werde ich nachgehen))) DAnke))) Den längeren Weg ziehe ich vor...DH)))

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 22. Mai 2009 08:38

Der "längere Weg" geht immer über den Notar (falls der das Testament geschrieben hat) Außerdem: Deren Gebühren haben die Eltern bei der Testamentverfassung schon entrichtet (so war es zumindest bei uns)

Kommentar von 074efe27288876f4baf12abf9866c3b8smallkugel am 22. Mai 2009 08:46

Und: bei einer Grundstücksübertragung (auf welchem Weg auch immer) ist immer der Notar im Spiel...

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:49

Danke Kugel...kann mich jetzt mit den Infos den nächsten Schritt gehen)))

Kommentar von C8beadc5ca45718f76bb3269bade70a1smallstefffi23 am 23. Mai 2009 06:23

Hm, versteh ich nicht ganz, warum sollte der Notar an der Erbschaft beteiligt werden wollen??? Ein Notar ist sogar gesetzlich verpflichtet, für seine Amtsgeschäfte Kosten zu erheben...


anonym
beantwortet von margie49 am 22. Mai 2009 08:45
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Wenn beide Eltern Grundstückseigentümer sind, dann versuche es, indem Du mit einer Sterbeurkunde Deiner Mutter und dem Stammbuch Deiner Familie oder einer Geburtsurkunde und Deinem Personalausweis zum Amtsgericht gehst, wo das Grundbuch für das Grundstück geführt wird, da Du - sofern ein Testament existiert -mindestens Pflichtteilsberechtigter nach Deiner Mutter bist. Existiert kein Testament, dann erbt Dein Vater die Hälfte des Vermögens Deiner Mutter und Du - sofern vorhanden - mit Geschwistern zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Das zuständige Grundbuchamt kannst Du beim Katasteramt erfragen. Du kannst vorher beim Grundbuchamt anrufen und nachfragen, ob Deine Legitimation durch Sterbeurkunde und Geburtsurkunde ersteinmal ausreicht. Ein Erbschein muss aber zur Berichtigung des Grundbuchs (für die Eintragung der Erben als neue Eigentümer) ohnehin von einem der Erben beantragt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden!Zur Beantragung des Erbscheins kannst Du jeden Notar Deiner Wahl aufsuchen. Kläre aber erst ab, ob jemand der anderen Erbberechtigten das bereits getan hat.

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:51

Ausführlich...sehr gute Tipps, mit den ich weiterkommen kann))))))) liebe sonnige Grüße aus Hamburg zu dir marige49 von mir Taipan888)))))


gravelpit
beantwortet von gravelpit am 22. Mai 2009 08:45
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Das zuständige Amtsgericht gewährt Dir Einblick in Deinem Fall - keine Frage. Irgendwer muß sich ja darum kümmern, wenn es Dein Vater nicht mehr kann.

Kopf hoch!

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 08:50

Danke lieber gravelpit))) werde es auf diesem Wege machen)))) DH


anonym
beantwortet von Rolschi am 22. Mai 2009 09:24
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Hi,

auf www.checkIMMO.com kannst Du um 15 Euro einen Grundbuchauszug sofort online Abfragen. Ist super, den Auszug hast Du sofort am Bildschirm ohne weitere Wartezeiten => zusätzlich bekommst Du Rechnung und Auszug per E-Mail gesendet... ich war super zufrieden! LG

Kommentar von D4cbf33031f3933f02d4ba716f77ff8dsmallTaipan888 am 22. Mai 2009 09:33

Ist aber österreichisch...benötige Grundbuchauszug aus Schleswig-Holstein...


anonym
beantwortet von TillWollheim am 23. Mai 2009 08:27
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Hallo, als Erbe bist Du berechtigt einblick zu nehmen. Am schnellsten gehst Du zu deiner Bank und bittest Deinen Bankofficer des Vertrauens, das für Dich zu tun.

Ansonsten einfach - hier in BW geht man dazu - aufs Rathaus gehen. Die helfen Dir wenn du dich nicht zu blöd anstellst. Ansonsten zu einem jungen Rechtsanwalt der kein Abzocker ist.

tschüß Till


elenore
beantwortet von elenore am 23. Mai 2009 10:02
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Das Grundbuchamt befindet sich im Rathaus. Bist du Betreuer (Betreuungsvollmacht vorhanden?)deines Vaters und hast villeicht eine Vorsorgevollmacht für deinen Vater? Wenn ja, dann hast du alle Rechte im Intresse deines Vaters zu agieren und alle Türen stehen dir offen. Solltest du diese Dokumente nicht haben kümmere dich um die Beantragung der Betreuung bei Gericht. Die Vorsorgevollmacht kannst du nicht mehr direkt von deinem Vater erhalten, da er an Demenz erkrankt ist. Zusätzlich kann jeder für dich tätige Anwalt ein entsprechenden Auszug aus dem Grundbuchamt abfordern.


anonym
beantwortet von Denkfix am 23. Mai 2009 20:27
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Hallllöööchen, so wie Du ds schilderst, kannst Du dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme belegen. Kopie vom Totenschein, ggf Erbschein und Dein Ausweis. Das dürfte dem Grundbuchamt genügen, Dich reinschauen zu lassen und Dir gegen ca. 10 € einen unbeglaubigten Auszugauszudrucken.


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