... darf da wirklich kein freier tag zwischen dem zweiten und dritten liegen ...weil ich später angefangen hab durfte ich nicht zur sommerprü. zum verkäufer und die verlängerung wurde abgehleht .... und muss nur noch im nov zur prüfung ... mir wurde erzählt das kein freier tag dazwischen liegen darf ... (bin überbetrieblich)

Gibt eine zulässige Anzahl Fehltage, egal aus welchem Grund, die darf nicht überschritten werden.