Sei 12 Jahren lebe ich von meiner Ex-Freundin getrennt und Sie hat das alleinige Sorgerecht für unseren 13 jährigrn Sohn der seit 2008 auf eigenen Wunsch bei mir lebt. Durch das Jugendamt und mit Einvernehmen der Mutter bekamm ich eine Vollmacht über die Entscheidung von privaten und schulichen Angelegenheiten, jetzt wurde mir diese durch die Mutter wieder entzogen.Grund:ich wolte den Unterhalt neu berechnen lassen,sie möchte aber keine Auskunft über Ihre Einkünte geben.Lau Aussage des Jugendamtes muß Sie das nicht weil Sie das Alleinige Sorgerecht hat.Zusammenkünfte mit dem Jugendamt/Familienberatung lehnt Sie ab.Das Jugendamt kann mir leider nicht weiter helfen. Könnte Ihr mir einen Rat geben?
LG Bernd

Geh zu einem Familiengericht und schildere das warum Du das Sorgerecht haben möchtest.
Das Familiengericht kann Dir auf Antrag das Sorgerecht übertragen.
Guppy194 am 19. März 2009 11:26 so isses
Nimm Dir einen Anwalt und verklage sie. Natürlich muß sie die Einkünfte offenlegen, wenn das Kind bei Dir legt.
Auch mir hat das Jugendamt damals so manchen falschen Rat gegeben, und ich habe mich davon "überfahren" lassen.
Ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen, ist sicherlich eh keine dumme Idee, wenn das Kind bei Dir wohnt. Es ist ja auch kein haltbarer Zustand für das tägliche Leben, wenn Entscheidungen, die u.U. auch mal spontan getroffen werden müssen, durch den Alleinsorgeberechtigten boykottiert werden können.