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Wie bekomme ich das gemeinsame sorgerecht???

gefragt von Dani81 am 24.07.2008 um 19:56 Uhr

Habe folgendes problem, habe mit meiner ex nen 7 jahren alten Sohn. Sie hat das alleinige sorgerecht, allerdings wächst unser Sohn bei Ihren Eltern auf, die haben die Pflegschaft für Ihn. Nun wollen Sie unseren Sohn uns nicht mehr geben. Jetzt habe ich mit meiner Ex gesprochen, und Sie meinte dass Sie mir auch die hälfte vom sorgerecht abgeben würde. Ist das denn möglicht??? Ergeben sich da vorteile für mich, bezüglich des sehen´s meines Sohnes? Habe Ihn jetzt schon 10 Wochen nicht mehr sehen dürfen! Das kann es echt nicht sein! Kann ich denn mit nem Anwalt was erreichen? Danke echt schonmal!


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Reply


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 24. Juli 2008 20:01
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Wenn es dein Kind ist, hast du auch das Recht, es zu sehen. Das gemeinsame Sorgerecht gibt es natürlich. Diese Fragen kannst du am besten klären, indem du so schnell wie es dir wert ist, zum Jugendamt gehst und auf deinem Umgangsrecht bestehst. Wenn nichts dagegen spricht, wirst du es in der Regel auch erhalten. Da brauchst du erst einmal gar keinen teuren Anwalt.

Kommentar von jockl am 24. Juli 2008 20:05

Du hast überlesen dass die Ex des Fargenden das alleinige Sorgerecht hat oder hatte.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 24. Juli 2008 20:10

Nein, das habe ich nicht überlesen. Ich arbeite nur in einer Verwaltung, in der es ein solches Amt gibt. Natürlich kann er trotzdem das Umgangsrecht beantragen und wenn seine Ex zustimmt, auch das gemeinsame Sorgerecht. Die Pflegschaft der Großeltern des Kindes ist kein Hinderungsgrund.


anonym
beantwortet von jockl am 24. Juli 2008 20:01
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So wie sich die Frage lesen lässt, hat Deine Ex ebenfalls keine Sorgerecht. Und ehe Deine Ex Dich am Sorgerecht beteiligen kann, muss diese erstmal für sich sorgen. Du bist z.Zt.aussen vor.

Kommentar von Dani81 am 26. Juli 2008 10:52

Doch, sie hat das sorgerecht. Was für vorteile würden sich denn für mich ergeben wenn ich die hälfte des sorgerechtes bekommen würde? Kann ich, und darf ich ihn dann auch endlich wieder öfters sehen? Oder ist dafür das umgangsrecht da?? Ich komme mit den gesetzen hier nicht mehr so ganz mit. Ich weiß nur, dass ich meinen kleinen auf jeden fall sehen will, und das ich für ihn zahle ist auch selbstverständlich!




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