gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wie bekomme ich bloss das weihnachten um

gefragt von doka12doka12 am 21.12.2008 um 10:59 Uhr

Wollte eben meinen Sohn von meiner Ex abholen .Sie hat mir ihn mal wieder nicht gegeben und hat gesagt das ich ihn um Weihnachten auch nicht bekomme.Jugendamt ist schon länger eingeschaltet auf den Termin vom Familien gericht warte ich (das dauert :-( ) Über mein Anwalt und das Jugendamt werde ich ja leider dieses Jahr nichts mehr erreichen .Wird wohl keiner mehr arbeiten .Ich sehe ihn sowieso nicht viel und ich vermisse ihn so sehr. Bei uns in der Familie wird weihnachten zum Glück noch schön gefeiert und meine Schwestern haben auch Kinder in dem Alter von meinen Sohn .Wie sollich das über stehen das funkeln von denkleinen in den Augen zu sehen und ich werde meinen eigenen Sohn nicht sehen

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Weihnachten x 5.822 Dumme mütter x 7

Lakota4
beantwortet von Lakota4 am 21. Dezember 2008 11:04
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also es tut mir wirklich wahnsinnig leid für Dich, aber auch für Deinen Sohn! Ich werde so etwas nie verstehen, warum manche Mütter so reagieren. Wenn Du kein Säufer und Schläger, kein unverantwortlicher Mensch bist kann sie Dir doch nichts vorwerfen! Du hast ein Recht auf Dein Kind und vielmehr, das Kind auf Dich! Es wird hart für Dich werden, Weihnachten Deinen kleinen Buben nicht bei Dir zu haben, aber Du musst da jetzt durch! Freu Dich auf die Zeit danach und ich hoffe, das in Deinem Fall bald gerichtlich entschieden wird. Ich wünsche Dir viel Kraft und gib die Hoffnung nicht auf! LG Lakota4

Kommentar von 09b326684174a7d2c7af2f8d220e50a6smallxynatura am 21. Dezember 2008 11:09

Das sind Rabenmütter! Leider. Bei uns in der Verwandtschaft ist ein ähnlicher Fall, aber jetzt sind die Kids 14 und fast 16, die machen mittlerweile das was sie wollen. Dummerweise hilft das JA immer den Müttern - auch wenn diese im Unrecht sind. D.H.

Kommentar von F0dbfc1ed24907cf74d707c486cbb36esmallsmaili am 21. Dezember 2008 11:21

Hallo, nein, nicht immer. In meinem Fall (Habe meine Frage am 18.11. geschrieben) hat das Jugendamt leider nicht geholfen....


Tobs2306
beantwortet von Tobs2306 am 21. Dezember 2008 11:01
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ach Mensch, du Armer schnief Sowas ist ganz fies.

ich kann dir hier zwar kaum einen Rat geben aber ich habe wirklich Mitgeühl mit Dir und hoffe das du Weihnachten fröhlich bist.

PS: Und wehre dich gegen solche Sachen von deiner Ex-Frau. Nerv das Jugendamt, damit es was unternimmt.

Alles Gute und (hoffentlich) fröhliche Weihnachten!


simikra
beantwortet von simikra am 21. Dezember 2008 11:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde morgen zum Anwalt gehen und über Eilverfahren eine einstweilige Vefügung erwirken, dass du dein Kind holen kannst an Weihnachten!! Ich finde es schrecklich wenn die Kinder das ausbaden müssen und als Mittel zum Zweck eingesetzt werden. Ich bin allein mit drei Kids aber die können ihren Vater jederzeit sehen schließlich haben sie ein recht darauf

Kommentar von 09b326684174a7d2c7af2f8d220e50a6smallxynatura am 21. Dezember 2008 11:13

Wenn das über Anwalt geht, würde ich es an Deiner Stelle auf jeden Fall auch tun. Gleich morgen Früh eine guten Anwalt aufsuchen und sich nicht abwimmeln lassen.

Kommentar von D5b46ffd00130bdb6718feb0d5af54e4smallsimikra am 21. Dezember 2008 11:16

ja geht und das innerhalb von 48 stunden also gleich morgn früh hin viel erfolg


Ally32
beantwortet von Ally32 am 21. Dezember 2008 11:01
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist zwar kein Ersatz aber vielleicht kannst DU ja mit ihm telefonieren. ICh wünsche Dir trotzdem ein schönes Fest

Kommentar von E4c580c75f35df263990b4cd7132262csmalldoka12 am 21. Dezember 2008 11:04

Erlaubt die dumme kuh leider auch nicht

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 21. Dezember 2008 11:06

Dann bist DU eben in Gedanken bei ihm und holst das alles dann nach. Solche Weiber sind echt die Pest. Sorry, musste raus

Kommentar von E4c580c75f35df263990b4cd7132262csmalldoka12 am 21. Dezember 2008 11:04

Erlaubt die dumme kuh leider auch nicht


smaili
beantwortet von smaili am 21. Dezember 2008 11:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Doka12,

das tut mir schrecklich leid für dich. Du hast mein volles Mitgefühl und Verständnis. Ich habe meinen Sohn das letzte Mal letzten Dienstag heimlich)gesehen und bin nun über Weihnachten alleine. Auch bei mir ist nicht klar, wann ich ihn wiedersehen werde. Eigentlich ab 28.12.. Aber ich fühle, ähnlich wie es bei dir gelaufen ist, dass sie ihn mir nicht rausgeben werden... Und ich bin doch seine Mama! Ich versuche fest daran zu glauben, dass irgendwann die Gerechtigkeit siegen wird und sich alles rächen wird. Ich kann uns allen nur wünschen, dass wir Weihnachten durchhalten und keine Dummheiten machen - was mir leider in letzter Zeit immer wieder in den Kopf schießt. Ich wünsche dir alles Gute. Sei Weihnachten hier. Ich bins auch.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 21. Dezember 2008 11:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe auch das Problem! Mein Kleiner lebt im Moment noch bei seinem Vater im Rahmen des Kontinuitätsverfahren. Ich bin damals zum Jugendamt gelaufen und habe um Hilfe gebeten und auch gleich mitgeteilt, wenn das nicht funktioniert, dass ich mit dem Kind ausziehen würde. Und genau diese Person hat vor Gericht dann gesagt, dass sie es im Rahmen des Kontinuitätsverfahren für sinnvoll hielte, dass der Kleine erst einmal zu seinem Vater kommt. Eine vernünftige Kommunikation mit dem Vater ist nicht möglich. Was zu regeln ist, läuft nur über eine Familientherapie bzw. über die Anwälte. Leider bin ich über die Feiertage alleine. Am späten 2ten Weihnachtstag (wenn Weihnachten also gelaufen ist) bekomme ich dann meinen Kleinen und darf ihn dann für eine Woche bei mir haben. Ich wünsche Dir aber trotz der misslichen Situation ein schönes Weihnachtsfest und lasse den Kopf nicht hängen. Früher oder später wird sich das rächen, was uns unsere Ex-Partner in Bezug auf unsere Kinder angetan haben. Alles Liebe

Kommentar von F0dbfc1ed24907cf74d707c486cbb36esmallsmaili am 21. Dezember 2008 12:07

Was ist das: Kontinuitätsverfahren?


grisu05
beantwortet von grisu05 am 21. Dezember 2008 11:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kenne das leider nur zu gut! Kennst Du www.vafk.de schon? Das hilft Dir sicher nicht über Deine Gefühle an Weihnachten, aber da lernst Du evtl. Männer kennen, die in derselben Lage sind.

Kommentar von E4c580c75f35df263990b4cd7132262csmalldoka12 am 21. Dezember 2008 11:10

Ja kenne ich leider schon


xynatura
beantwortet von xynatura am 21. Dezember 2008 11:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, genau, geh dem JA komplett auf die Nerven und besteh auf Deine Rechte. Auf jeden Fall auch beim Familiengericht einen Antrag auf Umgangsrecht beantragen. Lass nicht zuviel Zeit verstreichen, denn als nächstes kommt Ostern. Kämpfe um Deinen Sohn, er braucht auch Dich als Vater.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 21. Dezember 2008 11:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie alt ist der Sohn? Macht der keinen Ramba-Zamba bei der Mutter, dass er nicht zum Vater darf?

Also ich kenne Kinder die würden sich das nicht gefallen lassen.

Kommentar von E4c580c75f35df263990b4cd7132262csmalldoka12 am 21. Dezember 2008 11:06

Er ist grade 4 geworden


Siwusa
beantwortet von Siwusa am 21. Dezember 2008 11:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Denk an die Zeit nach Weihnachten, wo du ihn wieder siehst :)


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 23. Dezember 2008 00:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei uns ist morgen noch jugendamt offen...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.