Habe Kunde die Ware von mir bekommen haben und wollen die Rechnungen nicht bezahlen, sind ca. 500km weit weg, vorbei fahren wegen ca.100Euro lohnt sich nicht, habe auch keine Zeit.

gehe zum Amtsgericht und lass einen Mahnbescheid erstellen..dann kümmert sich der Gerichtsvollziegher drum..ist billiger als ein anwalt .. und vergiß die Zinsen nicht..
OK

Mahnung schreiben
Habe 3 Stück schon verschickt
FraukeKlaus am 26. Dezember 2008 22:59 solltest Du als Unternehmer eigentlich selbst wissen. Ich als nichtunternehmer würde mich erkundigen, oder Anwalt/Inkasso bzw. mich erstmal weiterbilden, was in solchen Fällen zu tun ist.
deswegen stelle ich hier die Frage ...
FraukeKlaus am 26. Dezember 2008 23:02 naja, jedem das seine. Viel Erfolg! :-)

Erstmal solltest du mahnen. Auch aus Fairness dem Kunden gegenüber. Bringt all das nichts, beantrage beim Amtsgericht einen Mahnbescheid (geht auch übers Internet). Ein Schreiben vom Amt bewirkt oft Wunder. Ansonsten würde ich keine weiteren Anstrengungen bei 100 EUR aufbringen, alleine durch den zeitlichen Aufwand machst du ein Minusgeschäft.

Wenn Mahnungen nicht nutzen geh ins Schreibwahrengeschäft da bekommst du für 2ß Cent einen Vordruck zur Erstellung eines Mahnbescheides ! Schicke den dem zuständigen Mahngericht die lassen den Bescheid amtlich zustellen ! Vorerst zusätzliche Kosten ! Wenn Er Widerspruch einlegt viel Glück, wenn nicht dann kannst Du einen vollstreckbaren Titel erwirken, pfänden lassen, vorerst wieder Kosten !
Mahnbescheid? Anschließend Gerichtsvollzieher?
Eddy21 am 27. Dezember 2008 14:55 Bis dahin ist es aber noch ein steiniger Weg !
Habe 3 Stück schon verschickt
Und warum pfändest Du dann nicht?
Man verschickt nur einen Mahnbescheid, nicht drei.
Mahnung ist kein Mahnbescheid. Das sind nur Erinnerungen an die Rechnung. Ein Mahnbescheid wird vom Amtsgericht verschickt.
Jede Privatperson kann einen Mahnbescheid verfassen und reicht ihn dann beim AG ein.
Das ist dann aber die Beantragung
das ist jetzt, was ich wiesen wolte Danke