nissan200sx am 05.07.2008 um 16:28 Uhr
Hallo! Ich verdiene 300€/Monat als Fahrer eines Chauffeurservices. Dafür musste ich ein Kleinstgewerbe eröffnen. Dann verdiene ich jeden Monat etwa 120€ mit Promoterjobs an der Uni (ohne Lohnsteuerkarte etc) und diesen Monat noch 400€ als PC-Einrichter. Langsam blicke ich nicht mehr durch – Die Auftraggeber machen das nicht „schwarz“, wollen aber auch keine Lohnsteuerkarte oder Steuernummer. Wie muss ich dann diese Kleinstverdienste beim Finanzamt angeben? Muss ich sie überhaupt angeben? Ansonsten bin ich Student, meine Eltern bekommen noch mein Kindergeld. Danke euch!

"und diesen Monat noch 400€ als PC-Einrichter." Bist Du da angestellt als 400€-Job? Wenn ja und wenn derArbeitgeber die pauschale Steuerzahlt wird der Job nichtin der Steuererklärung angegeben.
Ansonsten zusammen mit den anderen gewerbliche Sachen.
Gewerbe (Kurzversion):
Einnahmen auflisten,
Ausgaben auflisten,
Fahrtkosten auflisten,
Gewinn ermitteln.
Gewinne kommen in die Anlage GSE zur Steuererklärung.
Gewerbe ist erklärt in den entsprechenden Seiten von www.klicktipps.de
Dort gibt es auch eine Seite zu Kindergeld. Bei zu viel Gewinn gibt es keins mehr. (auch dazu Info bei KlickTipps)
Tiefer liegt aber die Grentze für die Familienversicherung bei der Krankenkasse. Die wäre (zumindest während des Semesters) bei den beschriebenen Einkünften schon überschritten und man muss sich dort selbst versichern.

deine geschichte klingt schon sehr dubios. du hast ein gewerbe angemeldet also bist du selbstaendig. fuer deine stelle als fahrer must du der firma natuerlich eine rechnung schreiben. oder hast du dein geld in der vergangenheit ohne rechnungserstellung bekommen??? - dann scheint es wohl um schwarzarbeit zu gehen, denn keine firma zahlt einen betrag ohne rechnung - das gleiche gillt fuer den promojob oder andere selbstaendige taetigkeiten.
natuerlich musst du diese einnahmen beim finanzamt angeben! da deine eltern noch kindergeld bekommen, darfst du im jahr bis zu 7.680 euro netto verdienen, ohne das es auf das kindergeld angerechnet wird.
bei diesem betrag faellt allerdings noch keine steuer an, da diese erst ab ca 8000 eingangssteuersatz faellig wird.
vielleicht rechnet der Auftraggeber ja im Wege der Gutschrift ab...?!
hier ist eigentlich alles gesagt... DH
Ja; finde ich (bei nochmaligem Durchlesen) auch.
Nur die Schreibfehler sind lausig - aber jetzt nicht mehr zu ändern. seufz