Wie müssen solche Einkünfte steuerlich erfasst werden, wenn man privat Geld verleiht und daraus Zinsen erhält?
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Verzinste Darlehen von Privat an Privat sind in der BRD verboten!
Unsere freiheitlich-demokratische Bundesrepublik als "BRD" zu bezeichnen und das Tragen von FDJ-Hemden war wohl mal verboten, verzinsliche Darlehen unter Verbrauchern sind es dagegen nicht. (-;
Verboten (besser: nichtig) sind allenfalls Zinsen, die doppelt so hoch wie marktübliche Zinsen oder höher sind.
Indy72 am 15. Januar 2008 14:25 Verzinsliche Darlehen fallen in das Monopol der von der BaFin akkreditierten Geldinstitute. Man mag es interpretieren wie man möchte!
Es gibt kein Monopol für verzinsliche Darlehen, aber Vertragsfreiheit gibt es.
Wolfi0410 am 15. Januar 2008 15:19 Er meint das gewerbliche verleihen von privat an privat. Das ist verboten, dazu benötigt man die BAFin-Genehmigung.
Wenn ich einem Kumpel Geld leihe zu einem normalen Zinssatz und er in Raten zurück zahlt, werden die Zinsen ganz normal unter Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert. (siehe oben)
Indy72 am 15. Januar 2008 15:37 Eben! Unter Geschäftsleuten ist es unproblematisch, aber nicht Geldverleih an Privatleute gegen Zinsen! Die Zinshöhe ist dabei egal!
"Wenn ich einem Kumpel Geld leihe" dann ist es ja wohl kein Geschäft unter Geschäftsleuten. Wolfgang Wiebach hat die Frage beantwortet.
Darlehen von Verbraucher zu Verbraucher gegen Zinsen sind unproblematisch möglich, nur für die Zinshöhe gibt es eine Grenze: den Wucher.
Man kann sehr wohl Geld von Privat an Privat verleihen und das auch gegen Zinsen. Nur geht das lediglich ein Mal. Ab dem zweiten Mal nimmt die BaFin gewerblichen Geldverleih an, mit der Folge, dass man eine Vollbanklizenz benötigt. Von daher, wenn man schon privat Geld verleihen möchte, dann am besten über eine der so genannten Social-Lending-Plattformen wie etwa Smava (siehe etwa http://www.kredit-und-finanzen.de/kredite/smava-privatkredit.html).
Indy72 am 16. Januar 2008 12:04 Danke, dfranke! DH!