ErsterSchnee am 27.04.2009 um 13:08 Uhr
Bei der Volksbank ist es nicht möglich, die Bank zu beauftragen, einen auf der Hauptversammlung (von Aktien aus dem Depot) zu vertreten. Es steht dann immer der Standardsatz "Sie können auch eine Aktionärsvereinigung mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.". Aber wie mache ich das? Ich kann doch nicht einfach für DWS (oder wie sie alle heißen) ein paar Eintrittskarten bestellen, zumal die dann ja auch nicht wissen, wie ich gerne abgestimmt hätte.
Hat das schonmal jemand gemacht und kann mir weiterhelfen?
Mit der Einladung bekommst du normal eine Liste mit den Themen die zur Abstimmung kommen. Dazu ein Blatt zur Bevollmächtigung einer Vertretung und ein Blatt für die Angaben, wie dein Vertreter stimmen soll und an wen du die Vollmacht und die Stimmliste schicken sollst mit voradressierten Kuvert. Nur wenn du nicht ein Grossaktionär bist, wird deine Stimme keinen bemerkbaren Einfluss haben. Allgemein geben die Aktiengesellschaften ein Jahr im voraus den Termin der Generalversammlung bekannt. Wenn du dich für den nächsten Termin organisierst, kannst du auch zu einem Anliegen vor der ganzen Versammlung das Wort ergreifen oder einen Antrag stellen. Wenn du verschiedene Firmenanteile besitzt, kannst zu an mehrere GV gehen. Manche machen nach der offiziellen Sitzung eine tolles Essen, ein Fest oder vergeben Geschenkpäckchen.
Du müsstest als Aktionär eine Einladung ( incl. Geschäftsbericht ) zur Hauptversammlung erhalten, wenn Du das Stimmrecht nicht an das depotführende Institut abgetreten hast.
Wenn ja, kannst Du dem Institut mitteilen, das Du das Stimmrecht selber ausüben möchtest.
Du kannst mit der Einladung und den Stimmkarten dann zur Hauptversammlung gehen.
Viel Spaß
( www.insolvenz000.de )
ErsterSchnee am 27. April 2009 13:23 Das depotführende Institut übernimmt aber nicht das Stimmrecht und ich selber kann nicht hin. Deswegen will ich ja eine Aktionärsvereinigung beauftragen, weiß aber nicht, wie.
Warum kannst Du nicht hin ?? Jede AG muß jede Aktionäre einladen und jeder Aktionär hat auch Stimmrecht!
Handelt es sich wirklich um Aktien? - oder eine andere Beteiligungsart ??
ErsterSchnee am 27. April 2009 19:45 Ich kann nicht hin, weil ich keine Zeit habe und zwei Kleinkinder, die ich nicht untergebracht kriege. Natürlich handelt es sich um Aktien und natürlich bin ich eingeladen. Die haben schon alles richtig gemacht - ich bin diejenige, wo es nicht hinhaut...
Ok, ErsterSchnee, das Problem ist also, daß Du in Dland lebst und auf Kinder bzw. erziehende Eltern im Normalfall keine Rücksicht genommen wird. Du hast leider nur zwei Möglichkeiten: Babysitter oder eine Vertreter für dich.
Für 1: Nicht leicht den/die richtige zu finden.
Für 2: Mit Vollmacht darf in deinem Auftrag eine Person dein Stimmrecht wahrnehmen- nicht sehr prickelnd, aber...
Frage von mir: Lohnt sich der Aufwand? Kannst Du etwas ändern? Die Veranstaltung ist meistens knochentrocken und bestens durchorganisiert! Sprich: keine Chance für einen Außenseiter!
Falls das Unternehmen wirklich Gewinn an die Aktionäre ausschüttet, hast Du von einem gutem Essen vielleicht mehr?
Sorry, keine gute Nachricht, aber vielleicht eine Überlegung wert. Gruß JK
ErsterSchnee am 28. April 2009 13:18 Ich versuche jetzt mal tief durchzuatmen und ganz ruhig zu bleiben. Immerhin willst Du ja helfen - und alleine das zählt...
Ich suche doch einen Vertreter, der mein Stimmrecht wahrnimmt, und zwar eine Aktionärsvereinigung. Ich will doch nur wissen, wie ich die Leute bevollmächtigen und denen meine Abstimmungswünsche mitteilen kann!
Wer führt dein Depot? Um welche AG handelt es sich ?
Bei Google unter den Begriffen Aktionärsvereinigung und XX AG suchen.
Für die Stimmrechtübertragung gibt es (Standart)Vordrucke.
Bei der Einladung könnte aber auch die Möglichkeit der Stimmrechtübertragung angeboten sein.
Wenn Du nicht angibst, wie Du stimmen willst, darf der Vertreter es machen wie er will (!).
LG JK
noch 'ne Möglichkeit:
im Geschäftsbericht müsste stehen, wer für die Kommunikation mit Aktionären zuständig ist.
Frage da nach, wer das Stimmrecht für dich ausüben kann.
Wenn niemand aufgeführt ist, Frage direkt beim Vorstand oder Aufsichtsrat nach
LG JK