Also diese asiatische Kampfsportwaffe. Kann mir da jemand helfen?

Ich hab hier einen Beitrag aus einem Juristenforum für dich und deine Pläne.... :
Nach der Begriffsdefinition des WaffenG sind die oben genannten Waffen allesamt erfasst. Man findet sie in der Anlage 1, Unterabschnitt 2 des WaffenG. Sie gelten als tragbare Gegenstände (1) in Form von Hieb- und Stosswaffen (1.1). Hier ist der Auszug der Definition von Hieb- und Stosswaffen, wie er im WaffenG steht:
[...]Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen[...]
Damit wäre die Erfassung dieser Waffen im WaffenG geklärt.
Gem. §1 Abs. 2 Nr. 2 WaffenG iVm Anlage 1, Unterabschnitt 2 1.1 sind die oben genannten Gegenstände Waffen nach diesem Gesetz. Gemäß §2 Abs. 3 WaffenG ist der Umgang mit den Waffen die unter Anlage 2 Abschnitt 1 genannt werden, verboten. Nach der Anlage 2 Abschnitt 1 1.3 hier 1.3.1 iVm §§1, 2 WaffenG sind diese Waffen verboten. "Umgang" ist meiner Meinung nach das führen der Waffen ausserhalb der Wohnung (vgl. Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 3 WaffenG).
Demgemäß, so interpretiere ich das WaffenG und die entsprechenden Normen, ist der Umgang mit diesen Waffen VERBOTEN. Hier sei erwähnt, das Nun-Chakus explizit erwähnt werden in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.8.
(Soll heißen, dass es sich hierbei um eine in Deutschland verbotene Waffe handelt)

2 rohrstücke ca. + - 20mm ca.25-35 cm lang(kommt auf deine größe an)mit einer gliederkette verschweißen ( bezw.aus holz fertigen )kette nicht zu lang machen...30-40 cm !!da gibt es viele möglichkeiten!!
besteht die waffe nicht aus drei Rohren?
chieren am 27. September 2007 06:16 mit 2 sind die gängisten...es gibt sie aber auch mit 3 rohren.!!die asiaten haben sehr viele waffen erfunden....empfelenswert die DOKU " Die Waffen des Kung Fu "
WWoooouuuuu....sehr ausführlich....hast du nicht gewußt,das deutschland ein land der verbote und § ist!?