
so lange man die Fahrt zahlen kann,wird ggf.auch ein Schulkind von a nach b transportiert,wenns man nicht anders geht und Muttern das zu erwartende Fahrgeld vorstreckt oder der Dad...
FAHREN oder MITFAHREN ???
Als FAHRER: um Autofahren benötigt man den Führerschein und zum Taxifahren den "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", kurz FzF-Schein oder auch P-Schein. Der Gesetzgeber zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Fahrgäste bestimmte Auflagen erlassen, die ein Taxifahrer erfüllen muss, um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen.
Der P-Schein wird vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). auf Antrag ausgegeben, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen sind:
Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung
Mindestalter 21 Jahre
Mindestens zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3)
Einverständnis zur Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Keine Vorbestrafung
Zur Zeit der Antragsbearbeitung beim LEA nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren
Die gesundheitliche Eignung
Keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen
Augenmedizinisches Gutachten
Erfolgreich abgelegte psycho-physiologische Funktionsleistungsüberprüfung
Die arbeitsmedizinische Untersuchung kann vom Betriebsarzt des TVB vorgenommen werden http://www.taxiverband-berlin.de/taxiverband/taxischein.php
18..als beifahrer aber is es egal :D
mindestens 21
Am Steuer sitzend oder als Beifahrer? Ersteres nach Führerschein und erfolgreicher Taxiprüfung, zweiteres, sobald du es dir leisten kannst.
Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre.
Als Beifahrer musst du geschäftsfähig sein, da du mit der Taxifahrt einen Beförderungsvertrag abschließt. D.h. also 18. Darunter bist du beschränkt geschäftsfähig und kannst auch fahren, solange der Fahrpreis nicht zu hoch ist. Unter 7 darfst du nicht.

18...
mind. 21

meines Erachtens ab 6, wenn du bedingt geschäftsfähig bist.
er meint glaube ich als "beifahrer" so dass man ein taxi ruft ich glaube da musse nur bezahlen können :)

als Fahrer braucht man diese Fahrgastbeförderungslizenz-wenn man selbständig ist,und auch eine spezielle Prüfung bzw.einen Test.
wenn du selbst fahren möchtest brauchst dueinen führerschein und must 18jahre sein..aber als beifahrer ist das eig egal..hauptsache nicht zu klen...(im alter von 1jahr-7jahren!!)

Mindestalter 21 Jahre und desweiteren so wie @tergenna schreibt