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wie alt muss ich seinum mit dem taxi ahren zu können

gefragt von 5Euro5Euro am 12.07.2009 um 18:27 Uhr

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brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 12. Juli 2009 18:28
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so lange man die Fahrt zahlen kann,wird ggf.auch ein Schulkind von a nach b transportiert,wenns man nicht anders geht und Muttern das zu erwartende Fahrgeld vorstreckt oder der Dad...


anonym
beantwortet von tergenna am 12. Juli 2009 18:28
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FAHREN oder MITFAHREN ???

Kommentar von tergenna am 12. Juli 2009 18:30

Als FAHRER: um Autofahren benötigt man den Führerschein und zum Taxifahren den "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", kurz FzF-Schein oder auch P-Schein. Der Gesetzgeber zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Fahrgäste bestimmte Auflagen erlassen, die ein Taxifahrer erfüllen muss, um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen.

Der P-Schein wird vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). auf Antrag ausgegeben, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen sind:

Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung

Mindestalter 21 Jahre

Mindestens zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3)

Einverständnis zur Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Keine Vorbestrafung

Zur Zeit der Antragsbearbeitung beim LEA nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren

Die gesundheitliche Eignung

Keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen

Augenmedizinisches Gutachten

Erfolgreich abgelegte psycho-physiologische Funktionsleistungsüberprüfung

Die arbeitsmedizinische Untersuchung kann vom Betriebsarzt des TVB vorgenommen werden http://www.taxiverband-berlin.de/taxiverband/taxischein.php


anonym
beantwortet von kuntakinte am 12. Juli 2009 18:28
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18..als beifahrer aber is es egal :D

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juli 2009 18:42

mindestens 21


anonym
beantwortet von Lotusteich am 12. Juli 2009 18:28
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Am Steuer sitzend oder als Beifahrer? Ersteres nach Führerschein und erfolgreicher Taxiprüfung, zweiteres, sobald du es dir leisten kannst.


anonym
beantwortet von donniedonut am 12. Juli 2009 18:36
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Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre.
Als Beifahrer musst du geschäftsfähig sein, da du mit der Taxifahrt einen Beförderungsvertrag abschließt. D.h. also 18. Darunter bist du beschränkt geschäftsfähig und kannst auch fahren, solange der Fahrpreis nicht zu hoch ist. Unter 7 darfst du nicht.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 12. Juli 2009 18:27
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Der Führerschein wäre mal ein Anfang


Hasii
beantwortet von Hasii am 12. Juli 2009 18:28
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18...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Juli 2009 18:42

mind. 21


Boxdorf
beantwortet von Boxdorf am 12. Juli 2009 18:28
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meines Erachtens ab 6, wenn du bedingt geschäftsfähig bist.


anonym
beantwortet von D0mm3 am 12. Juli 2009 18:28
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er meint glaube ich als "beifahrer" so dass man ein taxi ruft ich glaube da musse nur bezahlen können :)


romeo27
beantwortet von romeo27 am 12. Juli 2009 18:28
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ab 12 bestimmt !


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 12. Juli 2009 18:29
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als Fahrer braucht man diese Fahrgastbeförderungslizenz-wenn man selbständig ist,und auch eine spezielle Prüfung bzw.einen Test.


anonym
beantwortet von Lissa am 12. Juli 2009 18:29
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Schon Babys können im Taxi transportiert werden.


Lauralieber
beantwortet von Lauralieber am 12. Juli 2009 18:35
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wenn du selbst fahren möchtest brauchst dueinen führerschein und must 18jahre sein..aber als beifahrer ist das eig egal..hauptsache nicht zu klen...(im alter von 1jahr-7jahren!!)


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 12. Juli 2009 18:38
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Mindestalter 21 Jahre und desweiteren so wie @tergenna schreibt


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