
MIttlerweile jetzt erst nach 30 Jahren gibt es ein "H"-Kennzeichen (früher nach 20).
Nach neuerster Regel bekommt ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von 30 Jahren steuerbegünstigte Nummernschilder.VG

Hallo Hugue , ich habe folgendes gefunden und hoffe es hilft Dir weiter . Seit Juli 1997 können Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, unter gewissen Voraussetzungen (Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen) eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten und mit einem speziellen Oldtimerkennzeichen zugelassen werden. Gruß odemtann