Mit einem Beifahrer dürfen 17-jährige Führerscheinbesitzer bereits Auto fahren. Gibt es da bestimmte Vorschriften, wie alt der Befahrer zu sein hat, bzw. ob er selbst den Führerschein haben muß (wäre wahrscheinlich) und wenn ja wielange?
Der "Führerschein" mit 17 ist momentan noch ein Modellversuch an dem nicht alle Bundesländer teilnehmen.
Der Beifahrer wird vorher festgelegt und namentlich in der Prüfbescheinigung erfasst.
Er/Sie muß mindestens 30 Jahre alt sein und 5 Jahre lang den Führerschein haben. Maximal 3 Punkte in Flensburg dürfen vorhanden sein.
Für beide gilt die 0.5 Promille Grenze!!
Mindestens 30 Jahre.
Natürlich muss er selbst den Führerschein haben, weiss aber nicht, wie lange. Sicherlich mindestens 2 Jahre (wegen des Ablaufs der Probezeit).
Westi am 18. Januar 2007 16:20 Woher weißt Du das (StVO)? Mir wäre das völlig neu. Führerschein ist Führerschein und ein Mindestalter für Beifahrer kenne ich nicht, das würde ja bedeuten, dass er alleine überhaupt nicht fahren dürfte. (?) LG
demosthenes am 19. Januar 2007 12:56 Das ist richtig:
In dem Modellversuch bekommen bereits 17-jährige den Führerschein, dürfen aber nur in Begleitung fahren bis zum 18. Geburtstag.
Wieder was dazu gelernt! LG