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wie alt darf der erste hilfe kurs sein?

gefragt von anja277 am 09.03.2009 um 15:57 Uhr

ich habe vor fast zwei jahren meinen erste hilfe kurs gemacht, konnte meinen führerschein dann aber nicht mehr weiter machen weil ich schwanger wurde und wir das geld für umzug und unser kind brauchten. jetzt bin ich am überlegen ob ich meinen schein doch noch machen soll. und daher meine frage: wie alt darf der erste hilfe kurs denn sein damit er noch anerkannt wird? anja


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Papppi
beantwortet von Papppi am 9. März 2009 16:06
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Kann mich nicht daran erinnern, dass es da ne Grenze gibt.


anonym
beantwortet von Andreas2111 am 9. März 2009 16:10
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Hallo Anja alles Gute für deinen kleinen Racker. Du machst vermutlich einen PKW- oder Motorradschein? Also weder LKW noch Bus? Dann reicht für diese Fahrerlaubnisklassen der Kurs in "Sofortmaßnahmen" - ist kürzer.

Die Gültigkeit der Bescheinigung ist unbegrenzt, siehe Webseiet der Stadt Essen: Eine Bescheinigung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bzw. „Erste Hilfe“ ist unbegrenzt gültig.

http://www.essen.de/Dokumente/Fahrerlaubnis062003.pdf

Gruß Andreas


anonym
beantwortet von anja277 am 9. März 2009 16:16
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hallo andreas2111. danke für deine antwort. nur noch ganz kurz: gilt das dann auch für den raum nürnberg? ich kenn mich da gar nicht aus entschiuldige daher bitte wenn die frage dumm klingen sollte.

Kommentar von Andreas2111 am 9. März 2009 18:14

hallo Anja, hm, ist ne gute Frage. In Bayern ist ja so manches anders als in Deutschland (war nur Sarkasmus und nicht Ernst).

Ich würde die Seite aus Essen ausdrucken, dort vorlegen und sagen "das ist so!" und wenn die im Amt in Nürnberg widersprechen, dann nach der Rechtsgrundlage fragen. Also, aufgrund welcher Verordnung in Nürnberg eine Ablaufgrenze gelten soll. Wenn die keine Rechtsgrundlage nennen können, würde ich mich auf das Willkür-Verbot berufen.

So ganz grundsätzlich wäre es natürlich lobensweret, wenn du einfach so ohne Pflicht dazu, mal einen Auffrischungskurs besuchst

BRK: http://www.brk-muenchen.de/erste-hilfe-onlinebuchung/welchen-kurs-brauche-ich/ich-habe-einmal-eine-erste-hilfe-kurs-gemacht-und-moechte-nur-eine-auffrischung/?searchterm=None

JUH: http://www.johanniter.de/org/juh/leistungen/_ehportal/deindex.htm

ciao Andreas


Katwolfxx
beantwortet von Katwolfxx am 23. August 2009 10:03
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Hallo, mir ist bekannt, dass der 1.Hilfe Schein bis zwei Jahre alt sein kann. ZB.: Du hast den Rettungsschwimmer, der den 1.Hilfe Kurs miteinschließt, vor einem Jahr gemacht, dann wird Dein aktueller Schein natürlich akzeptiert, einziger Unterschied ist, dass Du wahrscheinlich keinen Rettungsschwimmer hast, aber Fakt ist, dass der 1.Hilfe Schein aktuell ist und akzeptiert wird. LG


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