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Wie als Privatpatient gegen private Krankenversicherung Einspruch einlegen bei Nichtzahlung?

gefragt von myofibrille am 30.10.2009 um 15:55 Uhr

Es ist so nervig. Ich bin Privatpatient und habe zwei Rechnungen bei meiner privaten Krankenversicherung eingereicht, die allerdings nicht bezahlt wurden. Angeblich wären Fehler in der Rechnung. Wie verhalte ich mich jetzt richtig, um nachträglich noch an das Geld zu kommen?

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Recht x 35.288 Finanzen x 23.751 Rechnung x 1.085 Krankenversicherung x 1.059 Private Krankenversicherung x 117 Einspruch x 60 Privatpatient x 16 Fehler in Rechnung x 1

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anonym
beantwortet von waltghaupt am 31. Oktober 2009 14:20
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Hilfreichste Antwort

dem Arzt die Rechnung zurückgeben mit der Bitte , sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen um eine erstattungsfähige Rechnung erstellen zu können. Allerdings kann es sich natürlich auch um nicht erstattungsfähige Leistungen handeln, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.


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anonym
beantwortet von kruemel70 am 30. Oktober 2009 15:57
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Im Prinzip kannst Du natürlich Widerspruch einlegen oder sogar klagen. Einfacher ist es vielleicht herauszufinden, wo der Fehler in der Rechnungen steckt, um vom Arzt eine fehlerfreie Rechnung zu bekommen.

Kommentar von infomake am 14. November 2009 18:16

hier findest du viele weitere Infos über PKV www.versicherung.info-kredit.com

Kommentar von Barat am 26. November 2009 12:48
Mein Tipp: Wechsel die private Krankenversicherung. Kann man jährlich machen und ist total unproblematisch. Hier kann man online vergleichen und wechseln: http://www.finanzter.de/private-krankenversicherung-vergleich.html

anonym
beantwortet von jimpo am 30. Oktober 2009 15:59
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Sprich noch mal mit Deinem Arzt,der soll sich mit Deiner Krankenversicherung in Verbindung setzen.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 30. Oktober 2009 15:57
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Da Du Leistungs- und Rechnungsempfänger bist, wirst Du wohl die Rechnungen von demjenigen überprüfen lassen müssen, der sie ausgestellt hat.


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 30. Oktober 2009 15:57
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Wende dich an deine Kasse und erfrage den Fehler konkret.
Im Zweifelsfall lässt du die Rechnungen umschreiben.


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