Gar nicht. Du kannst ihn eventuell bitten, aber er muß es nicht machen. Es kann auch sein, daß dies so einfach nicht geht, da die anderen Mieter in ihrem Mietvertrag ja die alte Regelung stehen haben. Und Ein Vertrag kann man nicht einfach einseitig ändern. Dem Vermieter wärs wahrscheinlich egal
Wasser und Strom wird nach Verbrauch abgerechnet! Da habt ihr normalerweise Zähler! Heizkosten gehen immer nach qm!
Es ist keine Pflicht in vielen Bundesländern, dass jeder Mieter seine eigene Kaltwasseruhr hat.
Eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erfolgt entweder nach Zähler oder nach Raumfläche/Raumvolumen!

hallo birgitB, nach dem bgb kann der vermieter die betriebskosten nach einem billigen schlüssel umlegen(siehe antw. obelhicks), ist nichts konkret vereinbart, erfolgt die umlage nach anteiliger wohnfläche. vereinbart werden kann umlage nach wohnfläche, personen, verbrauch, unterschiedlich für die einzelnen betrienkostenarten, gleich lautend aber für alle wohnungen einer wirtschaftseinheit. innerhalb dieser geht es also nicht, dass mieter a anders berechnet wird als b oder c, etc.. d.h., du kannst also nicht für dich eine andere variante als bei zum beispiel deinem nachbarn oder anderen mitmietern verlangen, weil dir dein umlagemaßstab als ungerecht erscheint. für dich ist entscheidend, was konkret im mietvertrag steht, eine änderung ist nur im einvernehmen möglich und für alle mieter. wie sollte sonst auch korrekt abgerechnet werden können? für die abrechnung der heizkosten gibt es abweichend die heizkostenverordnung, die vorschreibt, dass mindestens 30% der heizkosten nach verbrauch abzurechnen sind. inder regel ist das verhältnis 50:50, bei außenwanddämmung oft 30:70. Seit 1.1,09 gibt es eine neue heizkostenverordnung, die für nicht fernbeheizte wohnungen andere maßstäbe vorschreibt.
albatros am 10. Februar 2009 17:52 ich muss mich korrigieren: es sind richtigerweise mindestens 50 % der heizkosten nach gemessenem verbrauch umzulegen. für das versehen bitte ich um entschuldigung.
indem man ihm das gesetz aufzeigt. da ist der vermieter gehalten, einen "billigen (fairen) schlüssel anzuwenden. das kann auch der mietvertrag nicht ändern.
der ist in der regel erfüllt, wenn Wasser, kanal und müllabfuhr nach personen gerechnet werden. umlagen wie versicherungen und grundsteuer aber sind nach qm aufzuteilen.
Wichtig ist, was im Mietvertrag steht. Wenn über die Art der Abrechnung darin nichts vereinbart wurde hast du gute Chancen. Der Gesetzgeber sagt nämlich, wenn ihm Mietvertrag nicht die Art der Abrechnung geregelt ist, dann sind die Wohnkosten nach Wohnfläche umzulegen. Das bedeutet konkret, dass du Widerspruch gegen die Abrechnung erheben musst aufgrund dieses Paragrafen. Hast du denn bereits eine Abrechnung bezahlt?

So ganz verstehe ich die Frage nicht. Heizkosten geht nach Verbrauch oder m², Strom geht nach Verbrauch, Wasser wird wahrscheinlich umgelegt, weil nicht jede Wohnung eine Wasseruhr hat. Wenn Sie nur eine Person sind und die Nachbarn vielleicht 3 Personen. Sie haben doch auch mal Besuch oder baden jeden Tag und der Nachbar nur einmal in der Woche, wie soll die Personenbezogene Abrechnung funtionieren.Sie müssten dann jeden Besucher melden, weil dieser auch die Toilette benutzt und jeder würde jeden bespitzeln nach Besuchern. Karinmarie

Nebenkosten werden immer nach Personen abgerechnet, da es sich ja um einen Verbrauch handelt.

Der Vermieter kann es machen, wie er es möchte. Beide Abrechnungsarten sind rechtens. Heizung weiss ich nicht, aber eigentlich sind doch da Uhren dran, wo der Verbrauch abgelesen wird.
warum redet hier jeder von heizung? es war nach nebenkosten gefragt worden!
Wie die Nebenkosten abgerechnet werden, steht im Mietvertrag. Normalerweise haben Vermieter sich dabei was gedacht. Bei vielen Positionen (wie Müll, WArmwasser usw) die sich nach Verbrauch bestimmen, ist die Abrechnung nach qm auch sinnvoll.
Wenn die Abrechnungsmodi ungesetzlich sind, kannst du auf Änderung bestehen. Sonst nicht.
Die Gebühren für die Müllabfuhr müssen nicht zwingend nach der Wohnfläche abgerechnet werden.
Grund: In großen Wohneinheiten mit mehreren Hundert Wohnungen ist es der Hausverwaltung nicht zumutbar, z.B. Müll nach Personen abzurechnen, da diese Zahlen ständig schwanken, die Quadratmeter aber bleiben.
http://www.mietrecht.unserforum.de
stimmt, habe ich auch längst geändert. Der Satz hatte sich verdreht, weil ich im folgenden Satz auf das Gesetz eingegangen bin und meinen Beitrag dann noch hin und her geändert habe. Schließlich kam Unsinn dabei heraus, was mir erst nach dem Abschicken aufgefallen ist ;-)
Und gerade sehe ich, dass ich eigentlich auch schreiben wollte "bei vielen Positinen, die sich nach Verbrauch ÄNDERN, ist die Abrechnung nach PERSONEN auch sinnvoll.....
Herrje, da hab ich aber wirklich Unsinn verzapft..
amiria. mal gaaaaaanz langsam, tief durchathmen und den kaffee alle machen....
Frag' ihn doch einfach. Beim Wasserverbrauch z. B. ist es aber durchaus üblich, nach Personen abzurechnen, weil mehrere Personen nun mal auch mehr verbrauchen..
Welche Nebenkosten rechnet er denn nach Personen ab.
Es ist ihm überlassen und ein einmal eingeführter Verteilerschlüssel kann nur durch eine Änderung im Mietvertrag für alle Mieter vorgenommen werden.
nein, er kann das auch für einzelnen Mieter ändern. Dann muss er je nach Mietvertrag unterschiedliche Abrechnungen machen. Aber möglich ist es schon.
Unsinn! Wie soll das funktionieren? Schon mal Betriebskostenabrechnung für ein Mehrfamilienhaus gemacht?

heizkosten müssen qm abgerechnet werden- das ist gesetz in deutschland. der rest kann nach belieben abgerechnet werden.
Gar nicht weil je nach Art der Kosten Wasser bsw. ist es normal nach Personen zu rechnen. Heizkosten werden eher nach qm genommen.
Normal ist es nicht. Der Vermieter kann auch nur nach Quadratmeter abrechnen. Aber da er dies bei allen ändern müßte und im Vertrag die alte Regelung steht, kann man das nur mit Zustimmung aller Mieter ändern
Mir war so als ob die Heizkostenverordnung einen Verbrauch individuell zu qm von maximal 40 zu 60 zulässt. Wenn da einer 100% qm nimmt würde ich einen Verstoß vermuten? Ich meine ja nur der kann auch nach Lebensalter rechnen wird aber rechtlich als unzulässig erklärt.
herr experte mietnormade. wieder (wie imer eine glänzend falsche antwort.
heizkosten müssen nach qm und verbrauch abgerechnet werden.
Musst mal lesen was da steht. Bei Heizkosten kann eher die qm Zahl genommen werden. Darfst auch mal auf den Kommentar schauen das steht schon das selbst da 100% unzulässig sind. Von daher ist Gar nicht schon die richtige Antwort. Du kannst Ihn nicht dazu bringen weil es nicht zulässig ist.

DAS geht garnicht ,denn es wird schon immer nach personen zahl abgerechnet! wäre mir neu wenn das gehen würde
Nein, der Vermieter kann diese selbst wählen. Nur kann er nicht ständige ein anderes System verwenden. Üblich ist nach Quadratmetern. Nach Personen eher die Ausnahme
das ist auch unsinn
istie am 10. Februar 2009 11:53 Stimmt nicht ganz, bei mir werden die Nebenkosten nach qm abgerechnet, wobei ich meine, dass es nach Anzahl der Personen, korrekter wäre.
korrekt mismid
istie am 10. Februar 2009 11:53 Stimmt nicht ganz, bei mir werden die Nebenkosten nach qm abgerechnet, wobei ich meine, dass es nach Anzahl der Personen, korrekter wäre.
Das stimmt nicht so ganz. Wichtig ist, was im Mietvertrag steht.
hab ich doch geschrieben