Meiner schon etwas betagten Mutter ist folgendes passiert: Sie hat an der Haustür sich zum Kauf von Kosmetika hinreißen lassen und dachte, ab Erhalt der Ware ja noch 14 Tage „Prüfungszeit“ zu haben. Die bestellte Ware kam aber erst nach knapp 2 Wochen. Nun weist der Verkäufer darauf hin, dass die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, weil diese ab dem Vertragsabschluss gelte. Wer kennt sihc aus bzw. hat einen guten link für uns? Schon mal Danke!
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Bei Haustürgeschäften beginnt die Widerrufsfrist NICHT ab Erhalt der Ware, sondern in dem Moment, wo dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mitgeteilt wurde. Wenn der Verbraucher den Vertrag und eine deutlich abgesetzte Widerrufsbelehrung an der Haustür unterschreibt, beginnt die 14-Tage-Frist sofort.
Mit Erhalt der Ware (nach Mitteilung der Widerrufsfrist) beginnt die Widerrufsfrist nicht bei Haustürgeschäften, sondern bei Fernabsatzgeschäften, z.B. per Internet oder Telefon.
Eine genauere Antwort auf diese Frage ist nur möglich, wenn man den genauen Text des Vertrags und der Widerrufsbelehrung kennen würde.

Die Frist, innerhalb derer man in diesen Fällen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen muss, liegt bei 10 Tagen nach Abschluss des Vertrages (oder ab Erhalt der Ware, wenn der Kauf in Abwesenheit des Verkäufers getätigt wurde).
Fehlt im Kaufvertrag der ausdrückliche Hinweis auf das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist auf 60 Tage.
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden (Einschreiben mit Rückantwort) und die Ware muss auf Kosten des Käufers an die Firma zurückgeschickt werden. Musterbriefe sind in der Verbraucherzentrale und im Europäischen Verbraucherzentrum erhältlich.
Wo hast du den Unsinn mit den 10 Tagen her? Gilt das vielleicht auf den Faröer-Inseln?
koira1975 am 31. Oktober 2007 20:22 Steht so bei der Verbraucherschutzzentrale, wollte ich aber eigentlich ändern, sorry.
10 Tage gab es wohl früher vor der Schuldrechtsreform 2002 mal kurz. Die Frist ist heute 2 Wochen oder, wenn die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt wurde, 1 Monat ab Mitteilung. Ohne Widerrufsbelehrung ist die Frist 6 Monate ab Erhalt der Ware.
Ich habe nochmal nachgesehen, die 6-Monatsfrist bei Verbrauchergeschäften ohne Widerrufsbelehrung ist europarechtswidrig. Fehlt die Widerrufsbelehrung, so kann der Vertrag ohne Frist widerrufen werden.
Bitte lass dich von den falschen Meinungen und Antworten nicht irritieren. Was Fakt ist, findest du im nachfolgenden Link:
Also 14 Tage ab Erhalt der Ware. Und nichts anderes.
Die Antwort ist nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nicht richtig. In dem angegebenen Link wird § 355 Absatz 3 Satz 2 BGB zitiert: "Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger." Dieser Satz ist aber aus dem Zusammenhang gerissen. Das Landgericht Dortmund hat inzwischen entschieden, dass dieser Satz nicht auf den Widerruf von Haustürgeschäften anwendbar ist.

lasst euch nicht verarschen. ERST AB ERHALT DER WARE!!
koira1975 am 31. Oktober 2007 18:16 Das stimmt so (leider) nicht.

http://www.jurblog.de/2007/01/09/lg-koblenz-widerrufsbelehrung-bei-haustuergesch... siehe hier. Das alles zu schreiben bzw. Kommentieren würde den Rahmen sprengen. LG Lotusblume

Ist sie über das Widerufsrecht belehrt worden bzw. existiert irgendein von ihr unterschriebenes Schriftstück? Wenn ja, schau mal da drauf, ob da was von Widerruf steht.