Frage von FiDiRaLa 16.06.2012

Widerspruch gegen Aufhebungs- erstattungsbescheid nach jahren

  • Antwort von helmutgerke 16.06.2012

    den entsprechenden Paragraphen hat man vor Zeiten geändert, so dass lediglich ein Jahr rückwärts die Sache überprüft wird.

    Stelle aber doch einfach einmal einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X mit allen deinen Ungereimtheiten und warte ab, was passiert.

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