crissy1949 am 16.07.2009 um 12:00 Uhr
hallo, mein arzt sagte mir kürzlich dass ich den antrag auf behinderung unbdeingt vor dem rentenantrag stellen muß. mir wurde jetzt eine behinderung von 50 % anerkannt. laut meinen arzt ist das aber zu wenig. ich möchte also jetzt in den widerspruch gehen. jetzt habe ich aber heute auch einen termin bei der rentenstelle und muß meine rente beantragen, bin schon ein paar wochen zu spät dran. jetzt meiß ich nicht muß ich den widerspruch gegen die schwerbehinderung auch noch vor dem rentenantrag machen oder zählt hier das datum des schwerbehindertenantrags ich glaube es war im april dieses jahr??
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen Wartezeit Vertrauensschutzregelungen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie
■bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind ■und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten.
Die Schwerbehinderung wird in der Regel durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen, der zum Rentenbeginn noch Gültigkeit haben muss.

Einen Widerspruch würde ich zügigst einlegen. Du musst ja auch eine Frist wahren wenn es eine gibt. Legst Du Widerspruch ein, bleibt doch alles Andere davon unberührt.
crissy1949 am 16. Juli 2009 12:19 ich verstehe das jetzt nicht, hab 4 wochen zeit für widerspruch, die anerkennung kam vor 10 tagen, wenn ich jetzt einen brief schreibe widerspruch gegen 50% und eine stunde später, also gleiches datum den rentenantrag stelle weiß ich nicht ob der widerspruch noch zur rentenberechnung anerkannt wird. das ist mein problem
Widerspruch einlegen. Leider ist es aber mit Behinderungen offensicht so, daß nur geschaut wird, was für Krankheiten vorliegen. Welche Auswirkungen sie auf dein Leben haben, interessiert wohl nicht. Z.B. ein Bandscheibenvorfall LWS, operiert, bringt 20%. Egal, ob die Schmerzen nach der OP weg sind.
crissy1949 am 16. Juli 2009 12:17 ja da hast du recht, ich habe alleine 4 bandscheibenvorfälle gehabt, 2 OPs und trotzdem schmerzen wie S. nehme sehr starke medikamente weil es sonst nicht geht. vor ein paar jahren wurde noch ein vorfall der Halswirbelsäule festgestellt. immer noch akut, darauf habe ich aber keine % bekommen. die 40 % habe ich aber nicht auf rücken bekommen,hab noch rheuma, hüftgelenkschaden und COPD
Du solltest den Rentenantrag unverzüglich stellen. Wie mienche bereits schrieb, ist ein GdB von mind. 50% eine Voraussetzung für Deine Rente. Und diesen hast Du bereits bescheinigt.
Den Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes kannst Du unabhängig vom Rentenantrag stellen.
Schwierig wird's nur, wenn im Widerspruchsverfahren der Grad der Behinderung nicht gleich bleibt oder erhöht, sondern verringert wird. Da glaube ich zwar jetzt nicht wirklich dran, aber, Du weißt schon, Pferde vor der Apotheke usw.
crissy1949 am 16. Juli 2009 19:48 auch dir ganz lieben dank, ich hab jetzt heute den rentenantrag gestellt und auch verstanden dass 50% hier wichtig sind, das hatte ich bisher garnicht so kapiert, ich dachte je höher die prozente desto weniger abzüge. ja den widerspruch werde ich morgen auch machen, hätte ja noch gut zwei wochen zeit, aber morgen mache ich es, ich wünsche dir noch einen schönen abend
mienchen, ich habe den ausweis vor 10 tagen mit 50% erhalten, bin 1949 geboren und muß rente zum 1.10.09 nach altersteilzeit beantragen. die 35 jahre sind erfüllt. könnte ich damit schon ab 60 rente ohne abzüge erhalten? meine frage war muß der widerspruch vor dem rentenantrag (datum) gemacht werden? ganz wichtig heute für mich.