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Widerspruch einlegen. Aber mit Unterschrift?

gefragt von highfivehighfive am 12.11.2008 um 1:32 Uhr

Hallo Leute,

ich habe ein wichtiges Schreiben erhalten, indem unter Rechtsbefehl steht, das ich gegen diesen Bescheid innerhalb einen Monats beim so und so Widerspruch einlegen kann. Der Widerspruch ist schriftlich bei so und so einzureichen.

Das heisst wohl das ich per Post Widerspruch einlegen kann. Was ich auch machen will, oder machen lassen werde. Muss ich auch meine Unterschrift darunter setzen? Weil ansonsten das logistisch gesehen sehr schwer für mich sein wird, darunter eine Unterschrift zu setzen, und diese selber zu verschicken.

Also gilt ein Widerspruch auch ohne Unterschrift?

Liebe Grüsse!


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Syco1
beantwortet von Syco1 am 12. November 2008 01:33
2x
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wenn sie dir ein anwalt verfasst reicht die unterschrift des anwaltes da er ja in deinem namen handelt, wenndu es selber schreibst dann musst du unterschreiben sonst ist der wiederspruch ned rechtskräftig

Greez da Syco

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 12. November 2008 01:35

jo greez alda.

Kommentar von 790369b4ac20fb8e17ca8220b93cbe01smallSyco1 am 12. November 2008 01:36

kein problem...

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 12. November 2008 01:43

korrrekt digga.

Kommentar von 790369b4ac20fb8e17ca8220b93cbe01smallSyco1 am 12. November 2008 01:44

??wer bist du Imbecillitas??

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 12. November 2008 01:50

was n los, homie?

Kommentar von 790369b4ac20fb8e17ca8220b93cbe01smallSyco1 am 12. November 2008 01:53

hilfe ein irrer...

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 12. November 2008 01:57

komm... hauptsache greez, nech?

Kommentar von 790369b4ac20fb8e17ca8220b93cbe01smallSyco1 am 12. November 2008 01:59

aso auf des willste raus.... naja wenn sich ein mensch an so einer kleinigkeit aufhängen kann bin ich bereit an seiner intelligenz zu zweifeln... naja.....

Kommentar von Simple_avatar6smallhighfive am 12. November 2008 01:37

das heisst also wenn ich selber widerspruch einlege, habe ich den text zu unterschreiben. danke sehr


wolle59
beantwortet von wolle59 am 12. November 2008 01:35
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Du möchtest einen Anwalt beauftragen? Dann brauchst du nur das Mandat zu unterschreiben.


anonym
beantwortet von firefox2204 am 12. November 2008 01:37
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Dem Anwalt die Prozess-Vollmacht unterschreiben reicht aus. Ansonsten deine Unterschrift wenn du dir keinen Anwalt nimmst.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 12. November 2008 01:39
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Du nimmst ein neues Blatt Papier, Aktenzeichen,Datum und schreibst Widersrpruch rein.( Das kann formlos geschehen oder Du schreibst die Begründung rein.) Dann Deine Unterschrift reinsetzen.-- Ohne Unterschrift keinen Antrag.-- Ist eine Sache von ein paar Minuten.Das geht schneller bis Du eine Antwort bekommst.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 12. November 2008 01:43

Wo steht in der Frage,daß es ein Anwalt verfaßt hat? Jedes amtliches Schreiben hat einen Hinweis auf Widerspruch. Dies ist innerhalb von XX einzulegen ,ansonsten verfällt die Frist.


sucre
beantwortet von sucre am 12. November 2008 01:41
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Normal musst Du alles unterschreiben, aber da es Dein gesetzlicher Vertreter ist, geht das klar wenn Dein Anwalt den Schreibkram für Dich erledigt. Er kann schließlich auch alleine Termine vor Gericht wahrnehmen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 12. November 2008 06:14
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Wenn der Widerspruch von einer anderen Person verfasst werden soll ,lass dir das schreiben zuschicken, unterschreibe es und reiche es beim Wiederspruchsgegner ein ! Wenn ein anderer per Fax für Dich schreibt steht der Briefkopf des anderen auf dem Fax und dann wäre der Zusatz : dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich nicht kräftig, es käme einem leeren Blatt gleich !


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