Hallo Leute,
ich habe ein wichtiges Schreiben erhalten, indem unter Rechtsbefehl steht, das ich gegen diesen Bescheid innerhalb einen Monats beim so und so Widerspruch einlegen kann. Der Widerspruch ist schriftlich bei so und so einzureichen.
Das heisst wohl das ich per Post Widerspruch einlegen kann. Was ich auch machen will, oder machen lassen werde. Muss ich auch meine Unterschrift darunter setzen? Weil ansonsten das logistisch gesehen sehr schwer für mich sein wird, darunter eine Unterschrift zu setzen, und diese selber zu verschicken.
Also gilt ein Widerspruch auch ohne Unterschrift?
Liebe Grüsse!

wenn sie dir ein anwalt verfasst reicht die unterschrift des anwaltes da er ja in deinem namen handelt, wenndu es selber schreibst dann musst du unterschreiben sonst ist der wiederspruch ned rechtskräftig
Greez da Syco

Du möchtest einen Anwalt beauftragen? Dann brauchst du nur das Mandat zu unterschreiben.
Dem Anwalt die Prozess-Vollmacht unterschreiben reicht aus. Ansonsten deine Unterschrift wenn du dir keinen Anwalt nimmst.

Du nimmst ein neues Blatt Papier, Aktenzeichen,Datum und schreibst Widersrpruch rein.( Das kann formlos geschehen oder Du schreibst die Begründung rein.) Dann Deine Unterschrift reinsetzen.-- Ohne Unterschrift keinen Antrag.-- Ist eine Sache von ein paar Minuten.Das geht schneller bis Du eine Antwort bekommst.
Siam1 am 12. November 2008 01:43 Wo steht in der Frage,daß es ein Anwalt verfaßt hat? Jedes amtliches Schreiben hat einen Hinweis auf Widerspruch. Dies ist innerhalb von XX einzulegen ,ansonsten verfällt die Frist.
Normal musst Du alles unterschreiben, aber da es Dein gesetzlicher Vertreter ist, geht das klar wenn Dein Anwalt den Schreibkram für Dich erledigt. Er kann schließlich auch alleine Termine vor Gericht wahrnehmen.

Wenn der Widerspruch von einer anderen Person verfasst werden soll ,lass dir das schreiben zuschicken, unterschreibe es und reiche es beim Wiederspruchsgegner ein ! Wenn ein anderer per Fax für Dich schreibt steht der Briefkopf des anderen auf dem Fax und dann wäre der Zusatz : dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich nicht kräftig, es käme einem leeren Blatt gleich !
jo greez alda.
kein problem...
korrrekt digga.
??wer bist du Imbecillitas??
was n los, homie?
hilfe ein irrer...
komm... hauptsache greez, nech?
aso auf des willste raus.... naja wenn sich ein mensch an so einer kleinigkeit aufhängen kann bin ich bereit an seiner intelligenz zu zweifeln... naja.....
das heisst also wenn ich selber widerspruch einlege, habe ich den text zu unterschreiben. danke sehr