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Widerspruch einlegen

gefragt von kleine007kleine007 am 06.11.2008 um 17:02 Uhr

Hallo an alle ich habe da eine Frage mit wurden 30% Schwerbehinderung genehmigt nun ist im August meine Gebärmutter entfernt worden und ich habe einen erneuten Antrag gestellt der wurde abgelehnt nun möchte ich Widerspruch einlegen bloß wie geht das . Bitte um Hilfe .


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 6. November 2008 17:12
3x
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Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Bescheid vom XXX ein.


Gluecksfee
beantwortet von Gluecksfee am 6. November 2008 17:12
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Hallo..!!!! Ihr wißt doch gar nicht welche Krankheit die Frau hat!!!Vielleicht hat sie ja die gebärmutter entfernt bekommen aufgrund ihrer Krankheit! Lest doch mal richtig, die 30 % hatte sie ja wohl schon vor der Entfernung gehabt.

@ Kleine007:Geh zum VDK, die helfen Dir bei solchen angelegenheiten und erledigen auch für dich den lästigen bürokratischen Kram. Das VDK kostet im Quartal 10 euro.


claudini
beantwortet von claudini am 6. November 2008 17:07
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Hallo, was hat deine Gebärmutterentfernung mit deiner30% Behinderung zu tun?? Widerspruch muß schriftlich sein, evtl. Atteste, Ärztliche Gutachten, etc., beachte die Frist!

LG, claudini


Lena101
beantwortet von Lena101 am 6. November 2008 17:08
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Auch ohne Gebärmutter kann man sehr gut leben, außer, dass du keine Kinder mehr bekommen kannst. Eine Behinderung ist das nicht wirklich. Ich denke, du solltest mit deinen 30% zufrieden sein.

Kommentar von Drachentoeter am 3. Februar 2009 13:38

Das kommt auf Alter an bei eine 20 jährigen wird das sehr wohl als Behinderung anerkannt, bei einer 60 jährigen dürfte das nicht mehr der Falls ein.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 6. November 2008 17:14
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Mit 30 % zufrieden sein,wie Lena101 schon schreibt,aber einen Gleichstellungsantrag stellen.Dann wird man behandelt,als habe man 50 %.



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