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Widerspruch bis zum Sozialgericht bezüglich Kuraufenthalt

gefragt von gretel2gretel2 am 19.04.2009 um 23:33 Uhr

wer hat diesbzgl. Erfahrungen und kann diese mitteilen. Hat eine Klage Sinn oder sind die Chancen gleich Null.

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Recht x 35.327 Krankheit x 3.462 Versicherungen x 562

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. April 2009 23:34
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So ohne näheren Sachverhalt ist diese Frage nicht zu beantworten.

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 19. April 2009 23:42

Wollte gerne wissen, ob jemand schon mal gegen eine Krankenkasse vor das Sozialgericht ging und wie dies ausging.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 19. April 2009 23:47

Ich kann schon lesen. Du auch? Um was geht es?


blackpanic
beantwortet von blackpanic am 19. April 2009 23:35
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Kannst du bißchen mehr schreiben?! Geht es um Reha?

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 19. April 2009 23:41

Es geht um einen Kurantrag bei der Krankenkasse, möchte hier verständlicherweise nicht näher auf die Gründe eingehen, der zweimal abgelehnt wurde. Vor fünf Jahren schon mal in einer Kur gewesen. Durch Altersteilzeit ist jetzt aber nicht mehr die BFA sondern die AOK zuständig.

Kommentar von Cdfd10423b4575b7043a36650803cfa7smallblackpanic am 19. April 2009 23:43

Wenn es um eine Reha geht, lass dich doch einfach mit Akuteinweisung einweisen (vorrausgesetzt die Klinik hat Krankenhausstatus), dann müssen sie zahlen. Ansonsten würd ich klagen bis nichts mehr geht.


talano
beantwortet von talano am 19. April 2009 23:36
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Wie viele Einsprüche hast Du bei der Krankenkasse denn eingelegt? Bei mir hat mal der dritte zum Erfolg geführt. (Wahrscheinlich nur, damit ich nicht weiter nerve.)

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 19. April 2009 23:46

Nach dem zweiten Widerspruch haben sie mir geschrieben dass ich, wenn ich bei dem Widerspruch bleiben möchte, übers Sozialgericht klagen muss.


anonym
beantwortet von schorschi1947 am 20. April 2009 07:19
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Der Sozialversicherer beurteilt nach Kriterien, die jeder nachvollziehen kann. Bericht des Hausarztes. Noch besser Bericht eines Facharztes. Behandlungszeitraum,Dauer der Erkrankung, Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit mögl.Behinderung und Grad der Behinderung, Alter und Erfolgsaussicht etc. Wichtig ist der Arztbericht und seine Empfehlung. Ist Dir der Inhalt bekannt???? Wer überwiegend, trotz Behandlung, seiner beruflichen Tätigkeit ohne Ausfälle nachkommt, kann nach meiner Einschätzung unter Berücksichtigung der Kriterien des Versicherers nicht unbedingt mit einer Kur rechnen. Sozialverbände gibt es eine Menge. Diese sind hinsichtlich einer Beratung sehr hilfsbereit.

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 22. April 2009 23:28

Danke


Marple
beantwortet von Marple am 19. April 2009 23:37
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wer nicht wagt, der nicht gewinnt .......


anonym
beantwortet von Lissa am 19. April 2009 23:41
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Wieso wurde die Reha denn abgelehnt?

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 19. April 2009 23:55

Mittel vor Ort wären nicht ausgeschöpft worden.

Kommentar von Lissa am 20. April 2009 00:01

Da du im Widerspruchsverfahren anscheinend keine überzeugenden Argumente hattest, weiß ich nicht, ob es im Klageverfahren klappt.

Es kann eine langwierige Geschichte werden.

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 20. April 2009 00:09

Danke für deine Antworten, werds mir noch überlegen. Aufgeben oder nicht.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 19. April 2009 23:37
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Um was geht es dir?

Hauswahl, Genehmigung, Dauer ??????

Kommentar von 61fc59a4f439cf3707a9530c92678026smallgretel2 am 19. April 2009 23:49

Natürlich Genehmigung. Aber leider verursache ich denen zu wenig Kosten, da ich zu wenig zum Arzt ging, da diese mir auch nur immer mit Tabletten und Spritzen gegen chronische Schmerzen kamen, was nur immer kurzfristig hilft. Da muss man tatsächlich oft krank machen und jammern. Liegt mir aber nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 19. April 2009 23:53

Geh zu deinem Hausarzt, der soll dir noch eine Arbeitsüberlastung und BurnOutSyndrom bescheinigen. Widerspruch hat glaube ich nur Sinn, wenn "neue Diagnosen" vorliegen.

Nur nicht abwimmeln lassen. Widerspruch, Widerspruch, Widerspruch


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