indian59 am 16.05.2008 um 19:58 Uhr
Meine Freundin hatte im Januar 2008 einen Widerspruch gegenüber einer abgelehnten Hartz4 Leistung gestellt.Jetzt haben wir Mitte Mai 2008 und noch keine Nachricht von der Agentur für Arbeit. Wie lange dauert (kann dauern) die Antwort der Arbeitsagentur? Muss sie dort nachfragen??
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Nach drei Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig. (Gilt für alle Widerspruchssachen.)

Ja in jedem Fall sollte sie dort noch mal schriftlich und telefonisch nachhaken.
indian59 am 16. Mai 2008 20:04 Danke für den Link, werde ich gleich weiterleiten!

Ich hätte schon längst nachgefragt!!! Beamte sind ja nicht unbedingt die eifrigsten so weit ich weis
die arbeitsagentur ist nicht zuständig für hartz 4, höchstens die ARGE oder ein jobcenter.
widerspruchsbearbeitung kann sehr lange dauern, von nachfragen wurde sicher gebeten abzusehen.
man kann aber schon mal anfragen und ggf. den amtsleiter um auskunft bitten.
indian59 am 16. Mai 2008 20:15 Ich kenn mich da nicht so aus ob das nun Arbeitsamt,ARGE oder Jobcenter ist. Auf jeden Fall ist es angekommen, hab das Bestätigungsschreiben gelesen und da stand dann auch genau drin, dass man von evtl. Nachfragen absehen soll. Nun weiß sie eben nicht, wie sie sich verhalten soll. Auf dem Schreiben,soweit ich mich erinner, stand auch eine Telefonnummer. Wäre wohl nun doch an der Zeit anzurufen und nachzufragen
anrufen, landet sie nur in der warteschleife und wird abgewimmelt.
sie soll sich anmelden und selber dort die sache vortragen, ggf. nach dem amtsleiter rufen lassen.

ja sie sollte sich mal dahinterklemmen...6-8 Wochen Bearbeitungszeit ist ja schon normal aber 4 Monate??!! Bissl lang! Wovon lebt deine Freundin denn momentan??? Das werden sich die bei der ARGE auch fragen wenn sie nichts unternimmt!
indian59 am 16. Mai 2008 20:20 Mir selbst ist mal eine Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Monaten zu Ohren gekommen. Das erschien mir schon sehr viel.Deshalb stelle ich ja hier für sie diese Frage. Meine Freundin hat noch ein wenig Ersparnisse und wohnt bei den Eltern, Lebensmittel werden von den Eltern momentan gestellt.
fabienne1997 am 16. Mai 2008 20:34 Ich würde ihr trotzdem raten sich schnellstens dahinterzuklemmen... Sonst dauert es noch länger. Die werden erst die Dringenden Dinge bearbeiten... Also DRINGEND machen!

Also ich hab das damals über meine Anwältin gemacht und hatte innhalb von drei Wochen antwort.. Ich würde da mal dringend nachfragen..

Also ich würde zumindest nachfragen, ob der Widerspruch dort [rechtzeitig] angekommen ist, wenn sie ihn nicht persönlich abgegeben hat.
indian59 am 16. Mai 2008 20:09 Sie hat wohl den Erhalt des Schreibens am 09.01.08 vom Arbeitsamt dokumentiert bekommen. Wenn ich mich erinnere hat sie diesen per Einschreiben zur Agentur geschickt.
KAnn dir für solche Fragen das Forum von www.tacheles-sozialhilfe.de empfehlen.
Was bedeutet Untätigkeitsklage genau. Braucht sie dazu einen Anwalt, der kostet dann aber Geld
also, einfach mal losklagen geht wohl auch nicht, da muss schon noch erst anderes erfolgen.
Zulässigkeit der Untätigkeitsklage bedeutet, daß das Vorverfahren nicht abgewartet werden muß, sondern Klage wegen Untätigkeit bei Gericht erhoben wird. Sinnigerweise wird sie hier mit der Leistungsklage verbunden. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
Danke