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Widerspruch bei Hartz 4

gefragt von indian59indian59 am 16.05.2008 um 19:58 Uhr

Meine Freundin hatte im Januar 2008 einen Widerspruch gegenüber einer abgelehnten Hartz4 Leistung gestellt.Jetzt haben wir Mitte Mai 2008 und noch keine Nachricht von der Agentur für Arbeit. Wie lange dauert (kann dauern) die Antwort der Arbeitsagentur? Muss sie dort nachfragen??


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Mai 2008 20:00
5x
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Nach drei Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig. (Gilt für alle Widerspruchssachen.)

Kommentar von 7cfb02a8dec0af2045249b96724b8d4bsmallindian59 am 16. Mai 2008 20:01

Was bedeutet Untätigkeitsklage genau. Braucht sie dazu einen Anwalt, der kostet dann aber Geld

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Mai 2008 20:03

also, einfach mal losklagen geht wohl auch nicht, da muss schon noch erst anderes erfolgen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 16. Mai 2008 20:19

Zulässigkeit der Untätigkeitsklage bedeutet, daß das Vorverfahren nicht abgewartet werden muß, sondern Klage wegen Untätigkeit bei Gericht erhoben wird. Sinnigerweise wird sie hier mit der Leistungsklage verbunden. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.

Kommentar von 7cfb02a8dec0af2045249b96724b8d4bsmallindian59 am 16. Mai 2008 20:23

Danke


moon73
beantwortet von moon73 am 16. Mai 2008 20:00
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Ja in jedem Fall sollte sie dort noch mal schriftlich und telefonisch nachhaken.

www.sozialhilfe24.de

Kommentar von 7cfb02a8dec0af2045249b96724b8d4bsmallindian59 am 16. Mai 2008 20:04

Danke für den Link, werde ich gleich weiterleiten!


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 16. Mai 2008 20:00
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Ich hätte schon längst nachgefragt!!! Beamte sind ja nicht unbedingt die eifrigsten so weit ich weis


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Mai 2008 20:00
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Fristsetzung

Anwalt

Dienstaufsichtsbeschwerde


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. Mai 2008 20:00
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die arbeitsagentur ist nicht zuständig für hartz 4, höchstens die ARGE oder ein jobcenter.

widerspruchsbearbeitung kann sehr lange dauern, von nachfragen wurde sicher gebeten abzusehen.

man kann aber schon mal anfragen und ggf. den amtsleiter um auskunft bitten.


Kommentar von 7cfb02a8dec0af2045249b96724b8d4bsmallindian59 am 16. Mai 2008 20:15

Ich kenn mich da nicht so aus ob das nun Arbeitsamt,ARGE oder Jobcenter ist. Auf jeden Fall ist es angekommen, hab das Bestätigungsschreiben gelesen und da stand dann auch genau drin, dass man von evtl. Nachfragen absehen soll. Nun weiß sie eben nicht, wie sie sich verhalten soll. Auf dem Schreiben,soweit ich mich erinner, stand auch eine Telefonnummer. Wäre wohl nun doch an der Zeit anzurufen und nachzufragen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 16. Mai 2008 20:17

anrufen, landet sie nur in der warteschleife und wird abgewimmelt.

sie soll sich anmelden und selber dort die sache vortragen, ggf. nach dem amtsleiter rufen lassen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 16. Mai 2008 20:01
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ja sie sollte sich mal dahinterklemmen...6-8 Wochen Bearbeitungszeit ist ja schon normal aber 4 Monate??!! Bissl lang! Wovon lebt deine Freundin denn momentan??? Das werden sich die bei der ARGE auch fragen wenn sie nichts unternimmt!

Kommentar von 7cfb02a8dec0af2045249b96724b8d4bsmallindian59 am 16. Mai 2008 20:20

Mir selbst ist mal eine Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Monaten zu Ohren gekommen. Das erschien mir schon sehr viel.Deshalb stelle ich ja hier für sie diese Frage. Meine Freundin hat noch ein wenig Ersparnisse und wohnt bei den Eltern, Lebensmittel werden von den Eltern momentan gestellt.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 16. Mai 2008 20:34

Ich würde ihr trotzdem raten sich schnellstens dahinterzuklemmen... Sonst dauert es noch länger. Die werden erst die Dringenden Dinge bearbeiten... Also DRINGEND machen!


angelela
beantwortet von angelela am 16. Mai 2008 19:59
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Also ich hab das damals über meine Anwältin gemacht und hatte innhalb von drei Wochen antwort.. Ich würde da mal dringend nachfragen..


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. Mai 2008 20:00
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Also ich würde zumindest nachfragen, ob der Widerspruch dort [rechtzeitig] angekommen ist, wenn sie ihn nicht persönlich abgegeben hat.

Kommentar von 7cfb02a8dec0af2045249b96724b8d4bsmallindian59 am 16. Mai 2008 20:09

Sie hat wohl den Erhalt des Schreibens am 09.01.08 vom Arbeitsamt dokumentiert bekommen. Wenn ich mich erinnere hat sie diesen per Einschreiben zur Agentur geschickt.


Pelvis
beantwortet von Pelvis am 16. Mai 2008 20:06
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KAnn dir für solche Fragen das Forum von www.tacheles-sozialhilfe.de empfehlen.


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