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Widerrufsrecht ohne Wissen aufgegeben?

gefragt von Schnees am 18.09.2009 um 14:03 Uhr

Guten Tag!

Ich habe vor einer Woche eine DSL(Fun) Flatrate bei Alice bestellt, war mir bei der Bestellung jedoch nicht darüber im Klaren, dass ich damit einen 24 monatigen Vertrag eingehe (irreführende Informationen). Als ich mich nun doch noch genauer informiert habe und von der Vertragslaufzeit erfuhr sendete ich einen Widerruf an Hansenet. Da ich diesen Widerruf innerhalb der 14-tägigen Wirderrufsfrist sendete glaube ich den Vertrag nun los zu sein. Allerdings bekam ich heute wieder eine Sms von Alice die mich über den Stand der Bestellung informierte. Als ich dann bei der Hilfshotline anrief wurde mir auch Nachfrage erklärt, dass ich mein Widerrufsrecht aufgegeben habe, die 14 tägige Frist somit nicht gelte und ich keine Chance hätten den Vertrag zu widerrufen. Allerdings war bei der telefonischen Bestellung keine Rede von einer Aufgabe des Widerrufrechts. Der Hotline-Mensch begründete es mit der Option "schnellstmöglich lieferbar", die ich angeblich gewählt hätte. Dies ist jedoch ganz eindeutig nicht der Fall. Und selbst wenn ich indirekt sowas angedeutet hätte, wurde ich an der Stelle nicht darauf hingewiesen, dass ich damit mein Widerrufsrecht aufgebe.

Der Alice-Mensch, der meinen Auftrag telefonisch entgegennahm, bestätigte mir übrigens auch, dass der Vertrag zu Monatsende kündbar sein. Gibt es evtl auf diesem Wege eine Möglichkeit, aus dem Vertrag zu kommen?


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erweh
beantwortet von erweh am 18. September 2009 15:48
0x
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Wende Dich mal an die Verbraucherzentrale, die helfen Dir auch mit Schriftsätzen und so, weiter. Alice stellt sich anscheinend einfach doof und hofft damit durchzukommen.


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 18. September 2009 15:52
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ein verzicht auf das widerrufsrecht ist nur durch aktives tun möglich.

zuerst müsste man allerdings eine belehrung erhalten haben, dass man überhaupt ein widerrufsrecht besitzt. Sie schreiben, dass die den Vertrag lossenden. Also gehe ich davon aus, dass Sie im Vorfeld schon Unterlagen erhalten haben, am Besten Sie lesen dort zuerstmal das Kleingedruckte.

Vllt haben Sie ja wirklich, durch Unterschrift an der entsprechenden Stelle auf das Widerrufsrecht verzichtet.

zur Fallvariante: können sie diese Aussage durch zeugen oder ähnliches belegen? wenn nicht, pech. es wäre sehr unlogisch, dass ein 24- monatiger laufzeitvertrag zum ende des ersten monats kündbar wäre. ich denke die aussage bezog sich eher auf die zeit nach den 24 monaten.



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