Hallo,
habe letztens einen Aritkel über Ebay ersteigert. Habe gewerbliche Adresse angegeben.
Nun habe ich die Ware erhalten, und die gefällt mir nicht. Ich wollte vom Widerrufsrecht gebrauch machen.
Der Verkäufer sagt, es sei nicht möglich, da ich Gewerblicher Kunde bin. darf er es? In Ebay in seiner Auktion steht nichts vom unterschied zwischen gewerblichen und privaten verbraucher.
Gruß,
Patrick
gewerbliche können Mängel rügen, aber ein Rückgabe/Widerrufsrecht hast du als Firma nicht.
Da hast du also keine Chance.
Das steht im BGB, welches Dir zumindest in Grundzügen geläufig sein sollte, wenn du gewerblich bist. Falls nicht - melde dein Gewerbe ab, bevor es teuer wird, den Unwissenheit kann in solchen Bereichen schnell 5stellig kosten.

Das hat mti ebay nichts zu tun sondern ist Gesetz - das Widerrufsrecht gilt NUR für Verkäufe an Verbraucher (deswegen heisst es ja Verbraucherschutzgesetz) - nicht bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden.
Das Fernabsatzgesetz, welches ein Widerrufsrecht unter bestimmten formalen Bedingungen zugesteht, gilt nur bei privaten Käufen, nicht im gewerblichen Handel.
Das heißt doch also, dass man als gewerblichen Käufer, machtlos ist wenn die Ware einem nicht gefällt. Das ist ja echt heftig
Nein, das ist ganz normal. Man kauft sich nicht Sachen zum Testen, sondern überlegt sich das vorher. M.E. ist vielmehr das derzeit gültige Fernabsatzgesetz für Privatkäufer viel zu großzügig. Der Dumme ist nämlich der Händler (und der scheinbare Verbraucherschutz führt dazu, dass viele kleine Geewerbetreibende sich aus dem Internetverkauf völlig zurückgezogen haben, und das Feld die Multis unter sich aufteilen).
danke für die antworten.
Okay. also Widerrufsrecht geht nicht. Geht selbst eine Rückgabe nicht, wenn ich die Versandkosten selber übernehmen würde?
Nur auf Kulanz. Es gibt im normalen Handel kein Rückgaberecht.

das Widerrufsrecht gilt für Privatpersonen, frage höflich und freundlich an ob eine Ausnahme nicht doch machbar wäre
da sehe ich keinen Unterschied auch nicht wenn er das in seiner Aktion differnzieren würde. Widerrufsrecht ist Widerrufsrecht. Jedoch ist es gesetzl. so, dass Artikel, die nicht ok sind, zurückgenommen werden müssen. Bei Nichtgefallen ist es Kollanz.
Kullanz. Und nein, BGB und HGB unterscheiden sich da.
Das ist total falsch. Das Fernabsatzgesetz greift NUR bei Verkauf an Privat; siehe
"http://www.ra-hahn.de/internet-recht+M56cef02c182.html?&txsimplfaqpi1[cat]=14"
ich meinte natürlich HGB nicht BGB - sorry, vertippert