Wir haben eine Lampe als Firma (Gewerbetreibender) erworben. Laut aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGBs) des Online Shops, in dem wir auch bestellten, wurden ALLEN KUNDEN!!! also sowohl privaten als auch geschäftlichen Käufern - AGB-Wortlaut: "Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer" ein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen eindeutig ausgesprochen.
In der Praxis sah das dann ganz anders aus. Wir übten ordnungsgemäß unser Widerrufrecht aus und wurden dann auf die aktuelle gesetzeslage hingewiesen: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie als gewerblicher Kunde kein Widerrufsrecht haben." und würden "...kulant gegen Abschlag einer 20%igen Bearbeitungsgebühr den Betrag zurücküberweisen."
Wir schalteten einen Anwalt ein.
Das beste kommt aber jetzt: Als das Schreiben unseres Anwalts bei der Lampenfirma einging (Mitte Mai 2009), wurden am selben Tag die AGBs auf der Internetseite und dem Online Shop ZURÜCKDATIERT "Version 1.02 | Stand: Juli 2007" mit einem erneuerten Widerrufsrecht ERSETZT!
Meine Frage: 1. ) In wie weit gelten die AGBs bei Vertragsabschluss bzw. wie weit verbindlich sind AGBs beim Kauf? 2.) Ist es grundlegend rechtlich erlaubt AGBs um 2 Jahre zurück zu datieren?
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Warum fragst du nicht deinen Anwalt, oder hat der seine eigenen AGB auch zurückdatiert.

AGBs sind dann hinfällig, wenn sie dir Rechte aus dem BGB verwehren wollen.
Natürlich gelten für dich die AGBs, welche zum Zeitpunkt des Kaufs ausgeschrieben waren.
aber nur, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen.
AGB´s sind absolut verbindlich, also was dort steht gilt beim kauf, es sei denn es wurde was anderes vereinbart oder aber die AGB´s ensprechen nicht den Richtlinien (einige sachen dürfen dort nicht rein/geregelt werden/oder sind allgemein gesetzwidrig). Zurückdatieren darfst du soweit ich weiß garnichts, aber kannst du beweisen, dass es anders war als du gekauft hast?
Ich habe die AGBs als PDF sowohl vorher als auch nachher. Danke für die Anwort!
Wenn da jetzt auchnoch ein Druckdatum drauf ist, ist doch alles wunderbar! Ich wünsch dir viel glück, und kein problem, dafür bin ich hier ;o)
AGB müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Demnach waren die AGB, welche beim Kauf angezeigt wurden nicht gültig. Dies wird meist mit einer sog. salvatorischen Klausel angezeigt. Die nachträgliche Änderung ist schon wieder ein anderer Fall.
Fazit: Als Gewerbetreibender hattest du kein Widerrufsrecht.
Danke, verständlich, das bedeutet, das wenn die AGBs des Verkäufers ungültig sind, ich unwissend auf Grund dieser Kaufe, ich auch keinerlei rechtliche Handhabe gegen diese "Falschinformation" habe? Muss ich vor Kauf immer die AGBs des Verkäufers rechtlich prüfen, um zu wissen, was recht und was nicht recht ist? Wie müsste denn eine salvatorischen Klausel in den AGBs aussehen?
Danke für die konstuktive Antwort - ich würde die Frage nicht stellen, wüsste ich die Antwort von meinem Anwalt. AGB Recht ist nicht sooo einfach, hatte auf jemanden gehofft, der vielleicht schon eine ähnliche Problematik hatte. Wir befinden uns in der Instanz gerichtlich vor zu gehen, das natürlich neben dem Anwalt auch ein bisschen Geld kostet und wollten unsere Chancen abschätzen.