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Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

gefragt von Jenny121208Jenny121208 am 29.08.2009 um 17:16 Uhr

Haben einen Darlehnsvermittler zu unserem Hause kommen lassen um einen Kredit aufzunehmen. Jetzt verlangt dieser nicht abgemachte Kosten von uns und hat uns gefälschte Unterlagen, die wir angeblich unterschrieben haben als sogenannte Kopie zugeschickt. Das was wir unterschrieben haben im Original,war ein anderes Schreiben.Hab ich ein Widerrufsrecht? Das ist doch Urkundenfälschung! Was sollen wir tun? HILFE!

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rechte x 663 Widerrufsrecht x 87 haustürgeschäft x 15

Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 29. August 2009 17:52
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Mit den Unterlagen zur Polizei gehen. Wenn es sicher ist, dass es Urkundenfälschung ist.

Normalerweise hat man kein Widerrufsrecht, wenn man sich den Vertreter ins Haus bestellt. Das ist dann kein Haustürgeschäft.


HerrNilson
beantwortet von HerrNilson am 29. August 2009 17:26
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Du kannst einen Darlehensvertrag (auch einen seriös abgeschlossenen) innerhalb von (ich meine) zwei Wochen kündigen. - Ein Haustürgeschäft wird das, was Ihr gemacht habt, wohl nicht sein, wenn Ihr den Vertreter extra bestellt habt. - Wenn Du ohnehin rechtschutzversichert bist, würde ich dort sofort bei der Hotline anrufen und den Fall schildern.


anonym
beantwortet von sonntagskind72 am 29. August 2009 17:18
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Unterlagen nehmen und zur Polizei gehen!!!!!


anonym
beantwortet von chicaBlue am 29. August 2009 17:17
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Mit allen Unterlagen zum Verbraucherschutz gehen

Kommentar von Simple_avatar3smallJenny121208 am 29. August 2009 17:20

Das Poblem ist die Zeit. Der Vertreter war letzte Woche Mittwoch bei uns.Habe Sorge, wir schaffen eszeitlich nicht. Soll ich die Firma erstmal telefonisch konzaktieren? Vielleicht sehen die ja aus Angst von ihrer Vorderung ab? Bin auch Rechtschutzversichert, könnte zur Not zum Anwalt....

Kommentar von chicaBlue am 29. August 2009 17:23

Dann gehst du Montag zum Anwalt und der soll widerrufen mit Androhung Anzeige wegen Betrug.

Kommentar von Kellerassel am 29. August 2009 17:24

Auf keinen Fall telefonisch, letztendlich kann sich keiner mehr daran erinnern. Per mail, oder Fax den Brief anmelden und auch abposten. Widerspruchsrecht sind derzeit 14 Tage ab Abschlußdatum.


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