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Widerrufsrecht bei einer Zinsanpassung von Darlehensverträgen?

gefragt von dermarcus am 27.08.2009 um 10:07 Uhr

Hallo, mal rein informativ:

Ist es richtig das bei einer Zinsanpassung kein Widerrufsrecht besteht weil man zwischen Bank und Kunde kein Kreditvertrag eingeht sondern nur eine Zinsanpassung?

Ist das kein Vertrag bei dem das BGB das Widerrufsrecht greift?


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Ulieule
beantwortet von Ulieule am 27. August 2009 10:10
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Was steht in Deinem Darlehensvertrag? Dort sind Kündigungsarten/Fristen genau beschrieben.


anonym
beantwortet von ProPhiL am 27. August 2009 10:12
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das BGB zählt immer. Wenn im Vertrag nicht geregelt ist, dass später Zinsanpassungen kommen, dann ist das nicht zulässig würd ich sagen. Ich kann ja auch meine Miete nicht einfach erhöhen weil ich grad mehr Geld brauch oder die Handygrundgebühr, oder den Lohn senken weil mir danach ist. Es kommt auf den Vertrag an, welcher sicherlich einige Seiten lang ist. Wenn sie einen Fehler gemacht haben und solche Klauseln nicht im Vertrag haben, dann kannst du dem direkt Widersprechen. Vertragsbruch ist Vertragsbruch und du würdest vor jedem Gericht recht bekommen! Kannst ja nen Anwalt fragen, der regelt das sicher gerne

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 27. August 2009 10:17

Anwälte sind in solchem Zusammenhang nur teuer und bringen nichts! Wie Sie richtig feststellen, sind die Dinge gesetzlich geregelt und die Darlehensverträge orientieren sich auch an diesen rechtlichen Vorgaben.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 27. August 2009 10:14
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Bei Verträgen mit variablem Zinssatz kann der Darlehensnehmer unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist oder auch bei einseitigen Änderungen der Vertragsbedingungen außerordentlich kündigen. Bei Verträgen mit fester Zinsbindung bietet die Bank rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Konditionen an. Zu diesem Zeitpunkt des Fristablaufs der Zinsbindung kann der Darlehensnehmer auch den Kreditvertraqg kündigen und sich anderweitig refinanzieren, wenn ihm die neu Kondition nicht behagt.


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 27. August 2009 10:08
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Stimmt! Die dürfen & Du musst!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 27. August 2009 10:15

Allzuviele Kredite haben Sie wohl nicht mit Banken abgewickelt?


anonym
beantwortet von dermarcus am 27. August 2009 10:14
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es geht um DIE ZINSANPASSUNG nicht um den Kreditvertrag ansich.

Frage ist ja, hat die Zinsanpassung alle Rechte und Pflichten eines normalen Vertrages oder gilt dort ein gesondertes Recht?

Also kann man von der Zinsanpassung zurücktreten oder nicht? das ist die Kernfrage

Kommentar von Simple_avatar5smallDrachenbaum am 27. August 2009 10:27

Neeeeee, iss nicht die Kernfrage!

Die Zinsanpassung ist nicht ein Vertrag an sich, sondern die Folgedes Kreditvertrages und muß dort geregelt sein! So wie es dort geregelt ist, gilt es. Davon ist abhängig, ob du kannst oder nicht. das steht nicht allein für sich!

Siehe ProPhil.


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