Hallo,
mich würde einmal interessieren wie die aktuelle Rechtslage bei dem Thema Widerruf bei Ebay Auktionen vom Händler aussieht. Ich habe nämlich auf Ebay bei einem Händler etwas ersteigert, und wollte nun von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, was aus seiner Sicht, nicht möglich ist. Das Thema scheint ja schon länger ein Streit Thema zu sein , wie ist denn die aktuelle Lage?
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüssen

Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die nach individueller Kundenspezifikation und Sondermaße, die nicht regulär im Sortiment aufgeführt sind. §312 d Abs. 4. BGB Desweiteren beziehen wir uns auf Hygieneartikel. Wir können Matratzen, Kopfkissen, Oberbetten, etc. nur zurück nehmen, sofern die Originalverpackung der Ware nicht entfernt und nicht beschädigt wurde. Bin selber als Gewerblicher im Internet tätig Ich hoffe ich habe Dir weiter helfen können

Das kommt ganz auf die Konstellation an... wenn du selbst "Privatmann" bist und der andere ein gewerblicher Händler, und die Ware nicht unter eine der (wenigen) Ausnahmen fällt, dann hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Aber nur dann. Wenn du die Ware selbst gewerblich gekauft hast oder der "Händler" ein Privatverkäufer ist, dann nicht.
Selbst wenn du privat und der Händler gewerblich ist, gibt es Ausnahmen; diese findest du in §312d IV BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html).
ich habe als Privatmann bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Und es gibt das streit thema ja schon länger, ob private käufer bei "auktionen" eines gewerblichen verkäufers trotzdem ein widerrufsrecht haben oder nicht..und mich interessiert wie da derzeit der stand ist.
Nein, dieser Streit wurde 2004 durch den Bundesgerichtshof beendet. Der gewerbliche Verkäufer muss ein Widerrufsrecht einräumen. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen, kann man deine Anfrage nicht beurteilen.
soedergren am 9. Oktober 2009 14:20 bromet, justiziasgolem hat genau den Punkt getroffen... und du selbst irgendwie ja auch, indem du Auktionen in Anführungszeichen gesetzt hast. Der BGH hat eindeutig entschieden, dass es sich bei Ebay nicht um Auktionen im Sinne des Gesetzes handelt und entsprechend dortige Verkäufe den Bestimmungen der §§312ff BGB (Fernabsatz) unterliegen.

Beim nächsten Mal würde ich erst überlegen und dann bieten.Bei privaten Verkäufern bist du an dein gebot gebunden,ich schätze mal bei gewerblichen Verkäufern müssen sie dir ein Rückgaberecht einräumen
RickyEU am 8. Oktober 2009 23:33 Korekt. Dein erster Satz gefällt mir am besten...immer diese Spaßbieter
Diara1508 am 8. Oktober 2009 23:35 Ja so einen Vogel hatte ich nämlich auch mal.Das finde ich richtig sch.....Wenn die Ware nicht dem Angebot entsprach ist das ja in Ordnung aber alles andere kann ich nicht leiden
Also jetzt mal halblang. Ihr kennt die Hintergründe doch überhaupt nicht. Sind hier aber auch nicht relevant. Könnt eure unnützen Antworten also auch sein lassen, Danke!!
Diara1508 am 9. Oktober 2009 00:57 Na dann....schalte ich mal die Meinungsfreiheit aus....Seltsam das du dich angegriffen fühlst;)
Ich bin privat, der Verkäufer ist gewerblich
@ RickyEU und Daria1508...Ihr kennt doch die Hindergründe gar nicht. Lasst also eure nichts nützigen Antworten sein!!
Du kannst widerrufen innerhalb eines Monats nach Eingang der Ware bei Dir. Allerdings nur, wenn Dir die Widerrufsbeleherung in Textform (Warenbeilage oder Mail) zugegangen ist. Ansonsten kannst Du sogar über einen Monat hinaus widerrufen.

Bei privaten Verkäufern hast Du keine Chance - bei jedem Händler kein Problem, Du kannst innerhalb 2 Wochen widerrufen. Falls es ein privater Händler ist, kannst Du ihm aber eine schlechte Bewertung geben, das würde ich ihm auch schreiben, wenn der Artikel nicht dem beschriebenen entspricht...

bei privaten verkäufern bist du an dein gebot gebunden ... nur powerseller müssen ein rücktrittsrecht einräumen lt. fernabsatzgesetz
ebaydreck am 12. Oktober 2009 23:45 das hat mit Powersellern einen Dreck zu tun. Alle gewerblichen Händler müssen den Artikel innerhalb der momentan gültigen Frist von 1 Monat zurücknehmen, ob Powersklave oder nicht