gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Widerrufsrecht bei Ebay Auktionen

gefragt von bromet am 08.10.2009 um 23:26 Uhr

Hallo,

mich würde einmal interessieren wie die aktuelle Rechtslage bei dem Thema Widerruf bei Ebay Auktionen vom Händler aussieht. Ich habe nämlich auf Ebay bei einem Händler etwas ersteigert, und wollte nun von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, was aus seiner Sicht, nicht möglich ist. Das Thema scheint ja schon länger ein Streit Thema zu sein , wie ist denn die aktuelle Lage?

Vielen Dank. Mit freundlichen Grüssen

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

ebay x 5.825 Auktionen x 124 Widerrufsrecht x 87

Wasserbetten
beantwortet von Wasserbetten am 9. Oktober 2009 11:01
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die nach individueller Kundenspezifikation und Sondermaße, die nicht regulär im Sortiment aufgeführt sind. §312 d Abs. 4. BGB Desweiteren beziehen wir uns auf Hygieneartikel. Wir können Matratzen, Kopfkissen, Oberbetten, etc. nur zurück nehmen, sofern die Originalverpackung der Ware nicht entfernt und nicht beschädigt wurde. Bin selber als Gewerblicher im Internet tätig Ich hoffe ich habe Dir weiter helfen können


soedergren
beantwortet von soedergren am 8. Oktober 2009 23:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt ganz auf die Konstellation an... wenn du selbst "Privatmann" bist und der andere ein gewerblicher Händler, und die Ware nicht unter eine der (wenigen) Ausnahmen fällt, dann hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Aber nur dann. Wenn du die Ware selbst gewerblich gekauft hast oder der "Händler" ein Privatverkäufer ist, dann nicht.

Selbst wenn du privat und der Händler gewerblich ist, gibt es Ausnahmen; diese findest du in §312d IV BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html).

Kommentar von bromet am 9. Oktober 2009 00:21

ich habe als Privatmann bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Und es gibt das streit thema ja schon länger, ob private käufer bei "auktionen" eines gewerblichen verkäufers trotzdem ein widerrufsrecht haben oder nicht..und mich interessiert wie da derzeit der stand ist.

Kommentar von justiziasgolem am 9. Oktober 2009 13:56

Nein, dieser Streit wurde 2004 durch den Bundesgerichtshof beendet. Der gewerbliche Verkäufer muss ein Widerrufsrecht einräumen. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen, kann man deine Anfrage nicht beurteilen.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 9. Oktober 2009 14:20

bromet, justiziasgolem hat genau den Punkt getroffen... und du selbst irgendwie ja auch, indem du Auktionen in Anführungszeichen gesetzt hast. Der BGH hat eindeutig entschieden, dass es sich bei Ebay nicht um Auktionen im Sinne des Gesetzes handelt und entsprechend dortige Verkäufe den Bestimmungen der §§312ff BGB (Fernabsatz) unterliegen.


Diara1508
beantwortet von Diara1508 am 8. Oktober 2009 23:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beim nächsten Mal würde ich erst überlegen und dann bieten.Bei privaten Verkäufern bist du an dein gebot gebunden,ich schätze mal bei gewerblichen Verkäufern müssen sie dir ein Rückgaberecht einräumen

Kommentar von 725499c733265149df47343878ed40ecsmallRickyEU am 8. Oktober 2009 23:33

Korekt. Dein erster Satz gefällt mir am besten...immer diese Spaßbieter

Kommentar von 06c0ab0010e25d4f4e8b6fdc47446002smallDiara1508 am 8. Oktober 2009 23:35

Ja so einen Vogel hatte ich nämlich auch mal.Das finde ich richtig sch.....Wenn die Ware nicht dem Angebot entsprach ist das ja in Ordnung aber alles andere kann ich nicht leiden

Kommentar von bromet am 9. Oktober 2009 00:16

Also jetzt mal halblang. Ihr kennt die Hintergründe doch überhaupt nicht. Sind hier aber auch nicht relevant. Könnt eure unnützen Antworten also auch sein lassen, Danke!!

Kommentar von 06c0ab0010e25d4f4e8b6fdc47446002smallDiara1508 am 9. Oktober 2009 00:57

Na dann....schalte ich mal die Meinungsfreiheit aus....Seltsam das du dich angegriffen fühlst;)

Kommentar von bromet am 9. Oktober 2009 00:16

Ich bin privat, der Verkäufer ist gewerblich

Kommentar von bromet am 9. Oktober 2009 00:19

@ RickyEU und Daria1508...Ihr kennt doch die Hindergründe gar nicht. Lasst also eure nichts nützigen Antworten sein!!


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 8. Oktober 2009 23:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst widerrufen innerhalb eines Monats nach Eingang der Ware bei Dir. Allerdings nur, wenn Dir die Widerrufsbeleherung in Textform (Warenbeilage oder Mail) zugegangen ist. Ansonsten kannst Du sogar über einen Monat hinaus widerrufen.


aleida
beantwortet von aleida am 8. Oktober 2009 23:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei privaten Verkäufern hast Du keine Chance - bei jedem Händler kein Problem, Du kannst innerhalb 2 Wochen widerrufen. Falls es ein privater Händler ist, kannst Du ihm aber eine schlechte Bewertung geben, das würde ich ihm auch schreiben, wenn der Artikel nicht dem beschriebenen entspricht...


Chianti
beantwortet von Chianti am 8. Oktober 2009 23:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei privaten verkäufern bist du an dein gebot gebunden ... nur powerseller müssen ein rücktrittsrecht einräumen lt. fernabsatzgesetz

Kommentar von 4023b4fa16b3fceb596b711ad48323e2smallebaydreck am 12. Oktober 2009 23:45

das hat mit Powersellern einen Dreck zu tun. Alle gewerblichen Händler müssen den Artikel innerhalb der momentan gültigen Frist von 1 Monat zurücknehmen, ob Powersklave oder nicht


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.